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Entwurf der Landesregierung
Corona-Regeln: Ab 25. August gelten in Niedersachsen neue Inzidenz-Kriterien

Die sogenannte "Drei-G-Regel" soll laut dem neuen Entwurf der niedersächsischen Corona-Verordnung ab einer Inzidenz von 50 für den Zugang zu Restaurants, Sporthallen und anderen Innenräumen gelten | Foto: MSR
  • Die sogenannte "Drei-G-Regel" soll laut dem neuen Entwurf der niedersächsischen Corona-Verordnung ab einer Inzidenz von 50 für den Zugang zu Restaurants, Sporthallen und anderen Innenräumen gelten
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(ts). Die niedersächsische Landesregierung hat in dieser Woche im Gesundheitsausschuss des Landtags den Entwurf einer neuen Corona-Verordnung vorgestellt. Die neuen Corona-Regeln sollen am Mittwoch, 25. August, in Kraft treten. Mit ihnen verabschiedet sich Niedersachsen von der Sieben-Tage-Inzidenz (die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) als alleinigem Maßstab zur Beurteilung der Corona-Situation. Bei der Entscheidung über Einschränkungen zur Eindämmung des Pandemie soll die Belastung der Krankenhäuser berücksichtigt werden. Das berichteten am Donnerstag mehrere Medien.

Neben den bekannten Abstands- und Hygieneregeln sieht der Entwurf ein neues Warnstufensystem vor. Anders als der bisherige Stufenplan soll es zusätzlich zu der Häufigkeit der gemeldeten Corona-Fälle auch die Indikatoren "Hospitalisierung" und "Intensivbetten" berücksichtigen.

"Hospitalisierung" meint die landesweite Zahl der im Krankenhaus behandelten COVID-19-Fälle je 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen (Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz). Der Indikator "Intensivbetten" berechnet sich nach dem prozentualen Anteil der mit COVID-19-Patienten belegten Intensivbetten gemessen an allen vorhandenen Intensivbetten.

Überschreiten an fünf aufeinander folgenden Tagen zwei der drei Indikatoren die in der Verordnung neu festgelegten Schwellenwerte, sollen in einem Landkreis vom übernächsten Tag an entsprechende Warnstufen gelten. Diese können zu Einschränkungen führen. Insgesamt sollen die neuen Corona-Regeln zu mehr Freiheiten führen. Aber es dürfte unübersichtlicher für den Bürger werden, welche Einschränkungen gelten und bevorstehen.

Die neue Corona-Verordnung sieht die sogenannte "Drei-G-Regel" für den Zugang zu bestimmten Innenräumen vor. Ab dem Erreichen der Warnstufe eins kann nur hinein oder teilnehmen, wer geimpft, genesen oder frisch negativ getestet ist. Als Beispiel nennt der Entwurf die Innengastronomie, Veranstaltungen drinnen, Hotels, Friseursalons, Fitnessstudios, Schwimmbäder und Sporthallen.
Laut Entwurf soll die Drei-G-Regel auch ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 50 greifen, ohne dass eine Warnstufe festgestellt wurde. Bei Großveranstaltungen oder in Diskotheken sollen inzidenzunabhängige Vorschriften gelten. Welche genau, ist noch nicht bekannt.

Redakteur:

Thomas Sulzyc aus Seevetal

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