++ A K T U E L L ++

ERHEBLICHE STAUGEFAHR AUF DER A1 AM WOCHENENDE

Rat fordert Grundstück zurück
"Ospalski-Deal" in Harsefeld: Politikern riss der Geduldsfaden

Bisher steht nur ein Bauzaun auf dem umstrittenen Grundstück | Foto: sc
2Bilder
  • Bisher steht nur ein Bauzaun auf dem umstrittenen Grundstück
  • Foto: sc
  • hochgeladen von Jörg Dammann
Service
Foto: Helena GARCIA@AdobeStock.com

JOBS und KARRIERE

Seid ihr Schülerinnen oder Schüler und steckt noch mitten in der Phase der beruflichen Orientierung? Oder seid ihr bereits mittendrin in eurer Ausbildung? Egal, in welcher Phase ihr euch befindet, eines ist sicher: In Deutschland gibt es über 300 anerkannte Ausbildungsberufe, die nur darauf warten, von euch entdeckt zu werden! Egal, welchen Schulabschluss ihr habt, es gibt garantiert einen passenden Beruf für euch. Eine Ausbildung bietet nicht nur die Möglichkeit, frühzeitig Geld zu verdienen,...

jd/sc. Harsefeld. Im Fall Ospalski setzt die Politik jetzt das um, was das WOCHENBLATT bereits vor mehr als anderthalb Jahren gefordert hat: Das umstrittene Grundstück, das die Ehefrau des Harsefelder Ex-Bürgermeisters und stellvertretenden Landrats Michael Ospalski (SPD) vor 19 Jahren von der Gemeinde erworben hat, soll an diese rückübertragen werden. Das jedenfalls fordert der Rat - in einem mehrheitlich gefassten Beschluss. Die Abstimmung fiel aber denkbar knapp aus: 14 Ratsmitglieder votierten für die Rückgabe an die Gemeinde, zwölf dagegen. Mit ihrer Entscheidung zieht die Politik die Reißleine nach einem dauernden Hin und Her um die geplante Bebauung des Grundstücks mit einer Autowaschanlage.

Dem Ehepaar Ospalski war eine Frist gesetzt worden, nach der die Waschanlage bis Ende Juni dieses Jahres fertiggestellt werden sollte. Doch der Bauantrag liegt noch immer beim Landkreis, wobei die Verzögerung von rund einem Dreivierteljahr nach Meinung einiger Ratsleute allein den Ospalskis anzulasten sei. Wie dem auch sei: Einer Mehrheit im Rat riss jetzt der Geduldsfaden.

Rathauschef Rainer Schlichtmann kommt jetzt die undankbare Aufgabe zu, das Grundstück zurückzufordern. Der Harsefelder Gemeindedirektor hatte bereits angedeutet, dass dies zu einem Rechtsstreit führen könnte. Denn im Moment geht niemand davon aus, dass Eigentümerin Astrid Ospalski das Grundstück freiwillig wieder an die Gemeinde verkauft. Sie selbst wollte sich auf WOCHENBLATT-Nachfrage nicht zu dem Thema äußern. Von dem Bauvorhaben ist bis auf einen aufgestellten Bauzaun jedenfalls noch nichts zu sehen.

Schriftliche Vereinbarung kam nicht zustande

Dabei sollte die Waschanlage gemäß einer mündlichen Vereinbarung, die der Grünen-Ratsherr Ralf Poppe im Dezember 2018 auf den Weg brachte, eigentlich schon im Betrieb sein. Aufgrund dieses Kompromisses beschloss der Rat damals, den Ospalskis ein Ultimatum bis Ende Juni 2020 zu setzen. Schriftlich fixiert wurde diese Übereinkunft nie. Aus der Politik hieß es, die Ospalskis seien nicht bereit gewesen, sich fest an eine Frist zu binden.

Doch eine Mehrheit im Rat betrachtete diese Frist jetzt als verbindlich. Der 30. Juni ist verstrichen und von einer Waschanlage ist weit und breit nichts zu sehen. Geschweige denn eine Baugenehmigung liegt vor. Damit war für die Freie Wählergemeinschaft (FWG) klar: Die Vereinbarung wurde seitens des Ehepaars Ospalski nicht erfüllt. Die FWG stellte den Antrag, dass die Gemeinde das Grundstück für 35 Euro pro Quadratmeter zurückkauft. Seine Fraktion will verhindern, dass Gewerbegrundstücke in Harsefeld zu Spekulationsobjekten werden und damit jemand Gewinn mache, so FWG-Ratsherr Martin Schimmöller.

Keine "Lex Ospalski" schaffen

Verlängere man die Frist, dann könne tatsächlich von einer "Lex Ospalski" die Rede sein. Diesen Begriff hatte Rathauschef Rainer Schlichtmann aufgeworfen, als es 2018 um den Vorwurf ging, die Verwaltung gestehe den Ospalskis in Hinblick auf die vertraglichen Verpflichtungen aus dem Grundstückskauf (siehe unten) Sonderrechte zu: Von einer speziellen "Lex Ospalski" könne man nicht sprechen, so Schlichtmann damals.

Eine weitere "Sonderbehandlung" kommt auch für die Fraktion der "Bürgerlichen" nicht in Frage. Die Ospalskis hätten ihre Chance gehabt. "Als Ratsmitglieder müssen wir uns keine Vorwürfe mehr machen", so Fraktionschef Jens Paulsen. Verzögerungen bei der Bearbeitung des Bauantrages seien von den Ospalskis selbst zu verantworten. Um das Bauantragsverfahren zu beschleunigen, sei ihnen seitens der Gemeinde geraten worden, "möglichst kurzfristig einen Bauantrag einzureichen und parallel zur Prüfung beim Landkreis das Lärmschutzgutachten erstellen zu lassen", so Paulsen. "Doch das ist nicht geschehen."

Auch für die CDU, die sich bisher in der politischen Diskussion um den "Grundstücks-Deal" zurückhielt, ist jetzt das Ende der Fahnenstange erreicht. Ihre Partei habe einen möglichen Rechtsstreit vermeiden wollen und daher dem Kompromiss vom Dezember 2018 zugestimmt, so die CDU-Fraktionsvorsitzende Sigrid Müller. Doch die Vereinbarung sei nicht umgesetzt worden. Damit Politik glaubhaft bleibe, stimme die CDU-Fraktion jetzt dem Antrag der FWG zu, das Grundstück zurückzufordern.

SPD verharrt in Nibelungentreue

Dagegen hielt der Wegbereiter des damaligen Kompromisses: Es fehle nur noch die Baugenehmigung, so Ralf Poppe von den Grünen. Er ist der Auffassung, dass die Verzögerung beim Baubeginn nicht von den Ospalskis zu verantworten sei.

Dass Ospalskis eigene Partei weiter in Nibelungentreue zu ihm steht, war zu erwarten: Die SPD sieht ihren ehemaligen Frontmann als Opfer einer persönlichen Kampagne. Es gehe weniger um die Sache, sondern vielmehr gegen einzelne Personen, erklärte SPD-Ratsherr Florian Kunze. Bereits im Herbst 2018 habe es eine Welle von Hass und Hetze gegen die Familie Ospalski gegeben. Der jetzige Rückforderungs-Antrag der FWG sei an "Lächerlichkeit kaum zu übertreffen".

Verkauf hätte hohen Gewinn gebracht

Worum geht es bei dem ganzen Streit? Astrid Ospalski hatte 2001 das damals 5.500 Quadratmeter große Gewerbegrundstück zum Preis von 55 DM (ca. 28 Euro) von der Gemeinde erworben - mit der Absicht, dort laut Kaufvertrag ein Wasch-Center, einen Kfz-Zubehör-Shop und ein Reifen-Center zu bauen. Sollte das nicht binnen drei Jahren erfolgen, musste das Grundstück zurückgegeben werden.

Beides geschah aber nie: Weder wurde dort gebaut, noch erhielt die Gemeinde die Fläche zurück. Als einzige "Baumaßnahme" wurde eine 200 Quadratmeter große Teilfläche gepflastert. Die Ospalskis haben nach ihrer Meinung damit die Bauverpflichtung erfüllt.

Im Grundbuch blieb aber der Passus eingetragen, dass die Gemeinde einer weiteren Veräußerung des Grundstückes zustimmen muss. Das geschah auch, als Astrid Ospalski im Jahr 2017 eine 2.000 Quadratmeter große Teilfläche an den Inhaber eines benachbarten Gewerbebetriebes verkaufte. Kaufpreis: 238.000 Euro. Ein gutes Geschäft, das einen Gewinn von 180.000 Euro einbrachte. Bereits dieser Deal warf Fragen auf, weil die Gemeinde ohne Rücksprache mit der Politik auf ihr Rückkaufsrecht verzichtete.

Noch mehr Gewinn sollte der geplante Verkauf der restlichen 3.500 Quadratmeter an einen Seniorenheim-Investor bringen - für 420.000 Euro. Als das Geschäft platzte, stand das Areal im Internet zum Verkauf, diesmal für 560.000 Euro. Hätte ein Käufer angebissen, hätten die Ospalskis einen Gewinn von deutlich mehr als einer halben Million Euro verbuchen können. Das Grundstück hätte sich als lukrative Wertanlage entpuppt, während die Gemeinde leer ausgegangen wäre.

Bisher steht nur ein Bauzaun auf dem umstrittenen Grundstück | Foto: sc
Steht in der Kritik: Michael Ospalski  | Foto:  jd/Archiv
Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

Webseite von Jörg Dammann
Jörg Dammann auf Facebook
Jörg Dammann auf Instagram
following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

11 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

Service

Wichtige WOCHENBLATT-Mail-Adressen

Hier finden Sie die wichtigen Email-Adressen und Web-Adressen unseres Verlages. Wichtig: Wenn Sie an die Redaktion schreiben oder Hinweise zur Zustellung haben, benötigen wir unbedingt Ihre Adresse / Anschrift! Bei Hinweisen oder Beschwerden zur Zustellung unserer Ausgaben klicken Sie bitte https://services.kreiszeitung-wochenblatt.de/zustellung.htmlFür Hinweise oder Leserbriefe an unsere Redaktion finden Sie den direkten Zugang unter...

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.