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Urteil gegen Pony-Vergewaltiger aus Stelle

Hundehaltung in Stade wird teurer
Rat beschließt Erhöhung der Hundesteuer / Steuerbefreiung für Hunde aus dem Tierheim

Wer einen Hund hat, muss bald mehr bezahlen Foto: Archiv/oh
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Foto: Helena GARCIA@AdobeStock.com

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jab. Stade. Um in der Stadt Stade einen Vierbeiner halten zu können, müssen die Besitzer zukünftig tiefer in die Tasche greifen. Das beschloss der Rat in seiner vergangenen Sitzung einstimmig. Die Steuererhöhung gilt ab dem 1. Juli 2019.

Die Erhöhung sieht vor, dass der Steuersatz für den ersten Hund jährlich um einen Euro im Monat steigt. Heißt: Die Kosten steigen von 72 Euro auf 84 Euro.

Diese Steigerung hat aber keine Auswirkung auf die Versteuerung aller weiteren Hunde. Der zweite Hund kostet also weiterhin 144 Euro im Jahr. Für jeden weiteren Hund steigt der Steuerbetrag um den vorherigen Steuersatz von 72 Euro. Beispiel: Den Besitzer kostet ein vierter Hund 288 Euro.

Auf eine extreme Erhöhung können sich die Halter von Hunden machen, die vom Veterinäramt als gefährlich eingestuft wurden. Diese Einstufung bezieht sich nicht nur auf die sogenannten Listenhunde. Auch Tieren anderer Rassen kann eine Gefährlichkeit bescheinigt werden. Bei diesen Hunden wird in Zukunft der achtfache Steuersatz fällig. Das bedeutet einen Steuersatz von 672 Euro. Da in der Stadt Stade allerdings nur drei solcher Hunde leben, besitzt diese Steuererhöhung lediglich ordnungspolitischen Charakter.

Eine gute Nachricht erhalten dahingegen die Besitzer, die einen Hund aus dem städtischen Tierheim zu sich holen. Für diese Tiere gilt die Befreiung von der Hundesteuer für zwei Jahre.

Wer einen Hund hat, muss bald mehr bezahlen Foto: Archiv/oh
Dieser Hund ist harmlos. Aber mit bescheinigter Gefährlichkeit wird es besonders teuer (Symbolfoto)
Foto: Archiv/Tierheim Buchholz
Redakteur:

Jaana Bollmann aus Stade

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