Ergebnis der Bürgermeister-Stichwahl hat Bestand
Stader Rat weist Wahleinsprüche ab

Gegen die Bürgermeisterwahl liefen zwei Einsprüche  Foto: jd
  • Gegen die Bürgermeisterwahl liefen zwei Einsprüche Foto: jd
  • hochgeladen von Jörg Dammann
Service
Foto: Helena GARCIA@AdobeStock.com

JOBS und KARRIERE

Seid ihr Schülerinnen oder Schüler und steckt noch mitten in der Phase der beruflichen Orientierung? Oder seid ihr bereits mittendrin in eurer Ausbildung? Egal, in welcher Phase ihr euch befindet, eines ist sicher: In Deutschland gibt es über 300 anerkannte Ausbildungsberufe, die nur darauf warten, von euch entdeckt zu werden! Egal, welchen Schulabschluss ihr habt, es gibt garantiert einen passenden Beruf für euch. Eine Ausbildung bietet nicht nur die Möglichkeit, frühzeitig Geld zu verdienen,...

jd. Stade. Gegen die Bürgermeister-Stichwahl in Stade sind zwei Wahleinsprüche eingegangen (das WOCHENBLATT berichtete). Beide Einsprüche hat der Rat jetzt zurückgewiesen - den einen als unzulässig, den anderen als zulässig, aber unbegründet. Daneben läuft noch das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Stade. Vize-Pressesprecher Kai-Uwe Klinge bestätigte auf WOCHENBLATT-Anfrage, dass die Klage des Stader Bürgers Manfred Weber gegen das Ergebnis der Stichwahl weiter anhängig ist.

Wahleinspruch Nr. 1
Unabhängig von der Klage hatte Weber Einspruch nach dem Niedersächsischen Kommunalwahlgesetz eingelegt. In diesen Fall war der Sachverhalt eindeutig: Webers Einspruch ist nicht fristgemäß eingegangen. Die Einspruchsfrist endete am 18. Juli. Tatsächlich hatte er seinen Einspruch am 26. Juli verfasst. Der Eingangsstempel des Rathauses trägt sogar erst den 2. August.
Demnach sei Webers Wahleinspruch allein aufgrund dieses Fristversäumnisses unzulässig, so der Wahlleiter, der Erste Stadtrat Dirk Kraska. Obwohl hier keinerlei rechtlicher Interpretationsspielraum bestand, blieb Weber stur. Die Frage von Kraska, ob er angesichts dieser Fakten noch seinen Wahleinspruch aufrechterhalten wolle, beantwortete Weber mit ja. So musste der Rat abstimmen. Das Ergebnis: Einspruch einstimmig bei einer Enthaltung abgewiesen.
Im Nachgang will die Verwaltung noch einmal mit Weber über dessen Beweggründe sprechen. Wie berichtet, hatte dieser in seiner Klage u.a. moniert, dass unter Betreuung stehende Menschen nicht von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen konnten. Außerdem kritisiert er, dass es nach seiner Ansicht möglich sein soll, ohne entsprechende Legitimation an Briefwahlunterlagen heranzukommen.

Wahleinspruch Nr. 2
Fristgerecht hingegen ist der zweite Wahleinspruch eingegangen. Dieser stammt von Christa Keller-Teske, die seit Jahren die Arbeit der politischen Gremien in Stade äußerst kritisch verfolgt und immer wieder Anfragen zu allen möglichen Sachverhalten stellt. Sie selbst war auf der Sitzung nicht anwesend und konnte daher nicht persönlich Stellung beziehen. Dafür lagen dem Rat drei Schreiben Keller-Teskes vor, von denen sie eins mit der Überschrift "Wahleinspruch" versehen hat.
Darin rügt sie u.a., dass sowohl der Versand der Wahlbenachrichtigungen als auch die öffentlichen Bekanntmachungen zur Wahl im Auftrag der damaligen Bürgermeisterin Silvia Nieber erfolgt seien. Laut Kraska irrt Keller-Teske in ihrer Annahme, das sei Aufgabe der Wahlleitung. Die Zuständigkeit liege bei der Kommune, an deren Spitze damals Nieber gestanden habe.
Ein weiterer Kritikpunkt ist gravierender: Keller-Teske will nach eigenem Bekunden Briefwahlunterlagen erhalten haben, ohne diese beantragt zu haben. Das habe dazu geführt, dass sie bei der Stichwahl nicht in dem für ihren Wohnsitz zuständigen Wahllokal wählen durfte. Ihr Widerspruch gegen die "zwangsweise Rekrutierung als Briefwählerin" sei von der Wahlleitung ignoriert worden, so Keller-Teske. Daher sei ihr die Urnenwahl trotz Vorlage von Personalausweis und Wahlbenachrichtigung verweigert worden.
Dennoch habe die Beschwerdeführerin ihr Wahlrecht ausüben können, wenn sie das nur gewollt hätte, so Kraska. Sein Resümee: Es könne nicht Aufgabe des Wahlprüfungsverfahrens sein, "jeden Rechtsverstoß zu ahnden". Es sei nur über das Ergebnis der Direktwahl zu wachen. Etwaige Wahlfehler hätten das Wahlergebnis aber nicht maßgeblich beeinflusst. Daher sei der Einspruch zurückzuweisen.
Doch lag überhaupt noch ein Einspruch von Keller-Teske vor? Sie selbst hatte in einem auf den Vortag der Ratssitzung datierten Schreiben erklärt, sie beanspruche jetzt, die in den so genannten "Wahleinsprüchen" vorgebrachten Vorwürfe als Petitionsbeschwerden zu prüfen - was immer auch das heißen mag. Kraska riet den Politikern, rechtlich auf der sicheren Seite zu sein und über Keller-Teskes Schreiben als Wahleinspruch zu befinden. Dieser Empfehlung folgte der Rat und wies den Einspruch zurück.

Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

Webseite von Jörg Dammann
Jörg Dammann auf Facebook
Jörg Dammann auf Instagram
following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

11 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

Service

Wichtige WOCHENBLATT-Mail-Adressen

Hier finden Sie die wichtigen Email-Adressen und Web-Adressen unseres Verlages. Wichtig: Wenn Sie an die Redaktion schreiben oder Hinweise zur Zustellung haben, benötigen wir unbedingt Ihre Adresse / Anschrift! Bei Hinweisen oder Beschwerden zur Zustellung unserer Ausgaben klicken Sie bitte https://services.kreiszeitung-wochenblatt.de/zustellung.htmlFür Hinweise oder Leserbriefe an unsere Redaktion finden Sie den direkten Zugang unter...

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.