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628 weitere Asylsuchende kommen in den Landkreis Stade

Wie eine politische Anfrage ins Leere läuft
Wenn der Bund dem Land nicht antwortet

Die "Indian Ocean" blockierte 2016 sechs Tage lang die Elbe | Foto: Havariekommando
  • Die "Indian Ocean" blockierte 2016 sechs Tage lang die Elbe
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JOBS und KARRIERE

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tk. Stade. "Dafür sind wir nicht zuständig." Das ist oft eine beliebte Antwort von Verwaltungen, wenn - mitunter aufgebrachte Bürger Fragen oder ein Anliegen haben. "Für die Ampel an Kreisstraße X ist der Landkreis zuständig" wäre so ein Klassiker. Verantwortungs- und Auskunfts-Pingpong funktioniert aber auch auf einer sehr viel höheren Ebene. Nämlich zwischen Bund und den Ländern.

Ein Landtagsabgeordneter aus Hannover hatte an die Landesregierung eine umfangreiche Fragenliste geschickt. Bei der sogenannten Kleinen Anfrage ging es um die Sicherheit im Schiffsverkehr - auch auf der Elbe. Die Containerriesen werden nach der Elbvertiefung immer größer und 2016 blockierte die "Indian Ocean" sechs Tage lang die Elbe. Was nur bei den Tausenden von Schaulustigen für Begeisterung sorgte.

"Indian Ocean": Mega-Hype um den Havaristen

Eine Antwort auf den Fragenkatalog bekam der Politiker nicht. Bei allen 15 Fragen steht: "Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen." Und die offenbart ein denkwürdiges Verhältnis zwischen Bund und Land. Das Thema ist in der Tat Sache des Bundes, doch der darf aus verfassungsrechtlichen Gründen dem Land als Fragesteller keine Antworten liefern. Wörtlich zitiert die Antwort aus Hannover eine Passage der Nicht-Antwort aus Berlin: "Es handelt sich tatsächlich bei einer Vielzahl der Fragen um Themen, die in Bundeszuständigkeit liegen und insoweit durch den Bund zu beantworten wären.

Der Bund darf dem Land keine Informationen zur Veröffentlichung übermitteln, für die ausschließlich der Bund zuständig ist. Im Rahmen des verfassungsrechtlichen Fragerechts müssen sich die Abgeordneten an den richtigen Fragesteller wenden."

Alles klar? Wenn also ein Bundestagsabgeordneter diese 15 Fragen stellt, dann wird der Bund antworten. Tut das ein Landesministerium, in diesem Fall das Ressort für Wirtschaft und Verkehr von Bernd Althusmann (CDU), dann sieht unsere Verfassung den Infoboykott vor.

Ob das wirklich sinnvoll ist? Übrigens: Im Grundgesetz steht nichts darüber, dass Bundesminister in den Bundesländern nicht zum symbolischen Durchtrennen von irgendwelchen Absperrbändern bei der Einweihung von großen Projekten anreisen dürfen. Das tun die immer gerne. Sieht auch gut aus auf den Pressefotos.

Redakteur:

Tom Kreib aus Buxtehude

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