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Elbtunnel bei Drochtersen darf gebaut werden

Geldbußen bis 25.000 Euro drohen
Striktes Böllerverbot: Hier darf im Landkreis Stade kein Silvester-Feuerwerk abgebrannt werden

Das Abbrennen von Feuerwerk auf öffentlichen Plätzen ist im Landkreis Stade in diesem Jahr vielerorts nicht gestattet  | Foto: jd
  • Das Abbrennen von Feuerwerk auf öffentlichen Plätzen ist im Landkreis Stade in diesem Jahr vielerorts nicht gestattet
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(jd). Das Zünden von Feuerwerkskörpern an Silvester ist grundsätzlich erlaubt. Nachdem das Oberverwaltungsgericht Lüneburg ein generelles Böllerverbot für Niedersachsen gekippt hat (das WOCHENBLATT berichtete), dürfen zum Jahreswechsel Knaller gezündet und Raketen gen Himmel geschickt werden. Da aber ein bundesweites Verkaufsverbot für Pyrotechnik gilt, wird das nächtliche Feuerwerk diesmal wohl sehr bescheiden ausfallen. Es ist aber zulässig, seine privaten Altbestände zu "verballern". Aber es gibt auch hier Beschränkungen: Gemäß einer Allgemeinverfügung des Landkreises Stade ist auf zahlreichen belebten Straßen sowie öffentlichen Flächen und Plätzen das Abbrennen und Mitführen von Feuerwerk untersagt.
Dieses Verbot gilt bis zum 2. Januar. Verstöße können mit einer Geldbuße von bis 25.000 Euro geahndet werden. Die Verfügung ist erlassen worden, um in der Silvesternacht Menschenansammlungen zu vermeiden. Die in der Allgemeinverfügung genannten Bereiche im Landkreis Stade haben sich in den letzten Jahren als Schwerpunkte der "Silvesterböllerei" herauskristallisiert und sollen jetzt nicht zu Ansteckungs-Hotspots werden.
In weiteren Allgemeinverfügungen des Landkreises wird - wie jedes Jahr zu Silvester - untersagt, pyrotechnische Gegenstände in einem Umkreis von 200 Metern um brandgefährdete Gebäude wie zum Beispiel Reetdach- und Holzhäuser sowie gefährdete Anlagen wie Tankstellen abzubrennen. Auch für Schreckschuss- und Signalwaffen gelten Einschränkungen, etwa rund um Krankenhäuser, Kinder- und Altenheime.

Das sind die Straßen und Plätze im Landkreis Stade, für die das Corona-bedingte Böllerverbot gilt: 

Buxtehude:

  • Bahnhofstraße
  • Ritterstraße
  • Lange Straße
  • Breite Straße
  • Petri-Platz
  • der gesamte Bereich des Buxtehuder Bahnhofs
  • der gesamte Bereich des Buxtehuder Busbahnhofs (Viverstraße)
  • Zwischen den Brücken
  • Schafmarktplatz, incl. kleiner Schafmarkt
  • Shared-Space-Platz Torfweg
  • Gesamter Hafenbereich zwischen Am Hafen, Hafenbrücke und Estebrügger Straße

Samtgemeinde Harsefeld:

  • Schmiedeplatz, Harsefeld
  • Friedrich-Tobaben-Platz, Harsefeld
  • Parkplatz „Roter Platz“ (Ecke Poststraße/Ortsmitte bei der Kirche), Bargstedt

Samtgemeinde Apensen:

  • Lidl-Parkplatz, Apensen
  • Rewe-Parkplatz, Apensen
  • Buxtehuder Straße 1, „roter Platz“, Apensen
  • Beim Beekhoff, Beckdorf
  • Am Bahnhof, Beckdorf
  • Stadtweg, Kurvenbereich in Beckdorf-Nindorf

Samtgemeinde Horneburg:

  • Am Buschteich (Parkplatz Edeka), Dollern
  • Im Großen Sande (Parkplatz Netto), Horneburg
  • Platz Am Sande, Horneburg
  • Auedamm (Parkplätze Rossmann und Edeka), Horneburg
  • Platz am Burgmannshof, Horneburg
  • Am Poggenpohl (Parkplätze Aldi, Hol Ab, Kick, Flying Pizza und Rewe)
Gericht kippt Feuerwerksverbot für Niedersachsen

Samtgemeinde Nordkehdingen:

  • Hauptstraße Hausnr.: 31 – 64, Freiburg
  • Dorfplatz, Balje
  • Dorfplatz, Oederquart

Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten:

  • Parkplatz Rewe-Markt, Marktstr. 8, Himmelpforten
  • Parkplatz Penny-Markt, Hauptstraße 36, Himmelpforten
  • Parkplatz Aldi-Markt, Bahnhofstraße 9, Himmelpforten
  • Bahnhofsgelände Himmelpforten
  • Bahnhofsgelände Hammah
  • Edeka-Markt, Hauptstraße 15, Oldendorf

Gemeinde Jork:

  • Der gesamte Bereich des Jorker Ortszentrums mit Altländer Markt, Lessingstraße, Am Gräfengericht, Zum Gräfenhof, Bürgerei, Am Fleet, Westerjork vom Kreisel Zentrum bis Einmündung Kastanienweg, Am alten Landratsamt, An der alten Schmiede, 
  • Osterjork vom Kreisel Ostfeld bis Kreisel Zentrum
  • Gewerbegebiet Ostfeld
  • Kreuzungsbereich Königreicher Straße / Buxtehuder Straße / Obstmarschenweg
  • Estebrügger Straße
  • Parkplatz des Gasthauses Kirschenland, sowie den gegenüber liegenden Parkplatz und den Bereich des dortigen Elbstrandes

Die Stadt Stade hat dem Landkreis keine öffentlichen Plätze gemeldet, für die ein Böllerverbot verhängt werden soll. Aus dem Stader Rathaus heißt es, dass man nach Rücksprache mit der Polizei davon Abstand genommen habe, bestimmte Plätz zu benennen. In der Vergangenheit hätten sich in der Hansestadt keine besonderen Treffpunkte in der Silvesternacht herauskristallisiert. Die Polizei habe immer wieder zu verschiedenen kleineren Einsatzorten ausrücken müssen, wo gezündelt worden sei.

Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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