Inzidenz fünf Werktage in Folge über 50 / Aktuell liegt der Wert aber wieder darunter
Testpflicht für Ungeimpfte: Im Landkreis Stade gilt ab Donnerstag die 3G-Regel

Foto: Adobe Stock/peterschreiber.media / jd
2Bilder
  • Foto: Adobe Stock/peterschreiber.media / jd
  • hochgeladen von Jörg Dammann
Service
Foto: Helena GARCIA@AdobeStock.com

JOBS und KARRIERE

Seid ihr Schülerinnen oder Schüler und steckt noch mitten in der Phase der beruflichen Orientierung? Oder seid ihr bereits mittendrin in eurer Ausbildung? Egal, in welcher Phase ihr euch befindet, eines ist sicher: In Deutschland gibt es über 300 anerkannte Ausbildungsberufe, die nur darauf warten, von euch entdeckt zu werden! Egal, welchen Schulabschluss ihr habt, es gibt garantiert einen passenden Beruf für euch. Eine Ausbildung bietet nicht nur die Möglichkeit, frühzeitig Geld zu verdienen,...

jd. Stade. Jetzt hat es auch der Landrat per Allgemeinverfügung amtlich verkündet: Im Landkreis Stade gilt ab Donnerstag, 21. Oktober, wieder die erweiterte 3G-Regel. Grund sind die gestiegenen Corona-Zahlen. Am Dienstag lag die Sieben-Tage-Inzidenz am fünften Werktag in Folge über dem Grenzwert von 50. Nach der Corona-Verordnung des Landes treten Beschränkungen in Kraft, wenn die Inzidenz fünf Werktage in Folge die 50er-Marke überschreitet.

Am heutigen Mittwoch, 20. Oktober, ist die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Stade zwar wieder knapp unter den Grenzwert gefallen und beträgt aktuell laut RKI 47,7. Doch nach Corona-Verordnung muss "3G" zunächst in Kraft und solang gelten, bis die Inzidenz wieder fünf Werktage nacheinander die 50er-Marke unterschreitet.

Gemäß "3G" müssen Personen, die weder genesen noch geimpft sind, einen tagesaktuellen negativen Corona-Test vorlegen, wenn sie beispielsweise ein Restaurant besuchen oder zum Frisör gehen wollen. Auch für die Nutzung von Sporthallen, Schwimmbädern oder Fitnessstudios gilt dann die 3G-Regel. Ebenso ist die Teilnahme an Zusammenkünften, Veranstaltungen und Sitzungen mit mehr als 25 Personen nur für Genesene, Geimpfte und Getestete erlaubt. Die 3G-Regel betrifft auch private Zusammenkünfte. Ausgenommen sind religiöse Veranstaltungen.

Eine Übersicht über die 3G-Regel gibt diese Grafik:

Foto: StK
Foto: Adobe Stock/peterschreiber.media / jd
Foto: StK
Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

Webseite von Jörg Dammann
Jörg Dammann auf Facebook
Jörg Dammann auf Instagram
following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

11 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.