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Hoffnung für Häuslebauer: Digital-Turbo für Bauanträge
Landkreis Stade: Dank digitaler Bauakte schnellere Bearbeitungszeiten

Kreisbaurätin Madeleine Pönitz (li.) und Annette Krispin vom Bauordnungsamt erhoffen sich von der elektronischen Bauakte einen Zeitgewinn | Foto: LK Stade
  • Kreisbaurätin Madeleine Pönitz (li.) und Annette Krispin vom Bauordnungsamt erhoffen sich von der elektronischen Bauakte einen Zeitgewinn
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jd. Stade. Warum geht das nicht schneller? - Diese Frage mussten sich Annette Krispin und ihre Mitarbeiter schon oft anhören. Krispin leitet das Bauordnungsamt des Landkreises Stade. Mit ihrem Team aus der Abteilung Bauaufsicht ist sie für die Erteilung der Baugenehmigungen zuständig. Deren Bearbeitung zieht sich in manchen Fällen über Monate hin. Dass dann Unmut bei den Bauherren aufkommt, finden Krispin und ihre Chefin, Kreisbaurätin Madeleine Pönitz, verständlich. Wenn sich in ihrer Behörde Bauakten stapeln, liegt das nach ihrer Meinung aber meist nicht am Sachbearbeiter, sondern an den Architekten, die lückenhafte Unterlagen einreichen. Doch in Zukunft soll alles besser werden: Der Landkreis will die digitale Bauakte einführen. Als Datum für die Umsetzung ist der 1. Juli angepeilt. Dann soll sozusagen der digitale Turbo für Bauanträge gezündet werden.

Fünf Mitarbeiter sind bei der Bauaufsicht des Landkreises derzeit für die sogenannte bauordnungsrechtliche Prüfung von Bauanträgen zuständig. 1.049 Anträge sind im vergangenen Jahr eingegangen. Das ist pro Mitarbeiter täglich ein Antrag. Rein rechnerisch klingt das nicht nach besonders hohem Arbeitsaufwand. Doch das ist nur Theorie, wie Krispin deutlich macht: Denn ein Großteil der Bauanträge weist nach ihren Angaben inhaltliche Mängel auf. Das bedeutet, korrekte Zeichnungen oder Berechnungen müssen nachgefordert, erneut geprüft und in die Bauakte eingeheftet werden, was den Arbeitsaufwand immens erhöht - und zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen führen kann.

Das lange Warten auf die Baugenehmigung

Bei diesem Punkt will der Landkreis nun mit der Digitalisierung des Verfahrens einsetzen. Der große Vorteil: Die meisten Vorgänge können statt wie jetzt nacheinander künftig parallel abgearbeitet werden. "Bisher sind Bauherren verpflichtet, mindestens drei Ausfertigungen des Bauantrages einzureichen", erläutert Krispin. Diese Exemplare gehen dann an die zuständigen Fachbehörden, die zu einer Stellungnahme aufgefordert werden. Bei normalen Verfahren sind fünf verschiedene Behörden beteiligt.

"Jede Behörde hat zwei Wochen Zeit für eine Stellungnahme, diese Frist kann aber um vier Wochen verlängert werden", so Krispin. Bei drei Akten, die sich im Umlauf befinden, könnte so schon ein Vierteljahr verstreichen. Werden dann zusätzliche Unterlagen verlangt, zieht sich das Prozedere entsprechend weit nach hinten.

Alle haben gleichzeitig Zugriff auf die Bauakte

Nicht so bei der digitalen Bauakte: Alle Verfahrensbeteiligten haben dann gleichzeitig Zugriff auf eine Online-Plattform, auf der wie in einer Cloud sämtliche Unterlagen gespeichert sind. Jeder kann sich so über den Bearbeitungsstand der Akte informieren und Aktualisierungen per Upload einpflegen. Krispin und Pönitz versprechen sich von der Digitalisierung eine deutliche Zeitersparnis. Der Vorteil für den Bauherrn liegt auf der Hand: Er kommt so zügiger zu seiner Baugenehmigung.

Natürlich muss auch beim digitalen Verfahren weiterhin ein Sachbearbeiter die Akte sichten und vor allem prüfen, ob das Bauvorhaben den Vorgaben des Baurechts und des örtlichen Bebauungsplans entspricht. Um auch hier mehr Tempo hineinzubringen, soll die Bauaufsicht um zwei weitere Stellen aufgestockt werden. Krispin macht aber auch klar: Es müssen sich erst einmal Mitarbeiter finden und dann noch eingearbeitet werden, was bis zu einem Jahr dauern kann.

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Mit der digitalen Bauakte soll ein weiteres Problem gelöst werden: Damit die Bauaufsicht künftig nicht mehr fehlenden Unterlagen hinterherlaufen muss, soll es eine Online-Checkliste geben. Erst wenn alle Häkchen gesetzt sind, kann der Bauantrag überhaupt erst via Internet abgeschickt werden. Sollten Architekten anfangs Schwierigkeiten mit den digitalen Abläufen haben, gebe man gerne Unterstützung, so Krispin. Sie stellt aber auch klar: "Wir erteilen keine Nachhilfe dazu, welche Unterlagen erforderlich sind." Da stehe der Architekt oder Bauherr selbst in der Pflicht, sich zu informieren.

Grundsätzlich lege ihre Behörde aber viel Wert auf eine gute Zusammenarbeit mit den Antragstellern, so Krispin. Sie selbst sei viele Jahre als Architektin tätig gewesen und kenne daher auch die andere Seite. Ihre Botschaft an die Bauherren: "Wir sind nicht der Feind."

Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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