Kreis spart Kosten bei Entsorgung / Sätze für Selbstanlieferer steigen aber
So wird nach der neuen Gebührensatzung für eine 60-Liter-Tonne - das ist die Mindestgröße bei einer vierköpfigen Familie - jährlich 101,16 Euro statt wie bisher 116,88 Euro berechnet (bei 14-täglicher Abfuhr). Beim gleichen Abfuhr-Rhythmus sind bei 80-Liter-Behältern künftig 126,36 Euro (bisher 144,12 Euro) zu zahlen. Auch bei den anderen Größen reduzieren sich die Gebühren entsprechend. Der Landkreis muss jedes Jahr eine neue Kalkulation vornehmen - auf der Grundlage der zu erwartenden Kosten und der Ergebnisse der Vorjahre. Die Abfallgebühren dürfen ausschließlich dazu dienen, die in diesem Bereich entstandenen Kosten zu decken. Es ist unzulässig, Einnahmen zu erzielen, um damit Haushaltslöcher zu stopfen.
Das bedeutet im Gegenzug aber auch, dass Gebühren angehoben werden müssen, wenn nach der bisherigen Kalkulation zu erwarten ist, das die Ausgaben die Einnahmen übersteigen. Das ist etwa der Fall, wenn jemand Haus- und Sperrmüll oder andere kostenpflichtige Abfälle bei den beiden Abfallwirtschaftszentren des Kreises in Stade und Ardestorf anliefert. Pro Kubikmeter werden künftig 61,50 Euro statt 35,92 Euro kassiert. Zwei Kubikmeter pro Woche pro Haushalt bleiben weiterhin kostenfrei. Beim Bauschutt und Altholz erfolgt eine Gebührenerhöhung von 48,75 Euro auf 60,52 Euro bzw. von 43,62 Euro auf 56 Euro je Kubikmeter.
Teurer wird es auch für die Gartenbesitzer, die Rasenschnitt, Laub oder Gehölz per Hänger oder im Kofferraum zu den Kompostierplätzen transportieren: Während die Gebühren für die Bioabfalltonnen konstant bleiben, werden selbst angelieferte Grünabfälle mit 8,50 Euro statt 5,90 Euro pro Kubikmeter in Rechnung gestellt.