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Osterfeuer im Landkreis Stade

Merkwürdige Zwei-Minuten-Anzeige bei HVV-App: Handy-Tickets-Nutzer unter Generalverdacht ?

Für Handy-Tickets gelten einige Sonderregeln   Foto: jd
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  • hochgeladen von Jörg Dammann

(jd). Viren und Keime schwirren dort, wo sich die Menschen dicht auf die Pelle rücken. Nicht zuletzt aus diesem Grund greift so mancher Bahnfahrer zum Handy-Ticket. Viele denken, das Smartphone müsse man bei Kontrollen anders als den normalen Fahrschein nicht aus der Hand geben. Doch sie irren: Laut den HVV-Tarifbedingungen haben Fahrgäste ihr Mobiltelefon auf Verlangen dem Zugpersonal auszuhändigen. In Zeiten von "contactless payment", wenn man selbst an der Supermarktkasse die Kreditkarte nicht mehr hergeben muss, klingt das wie ein Anachronismus. Steckt dahinter etwa, dass der HVV offenbar die Nutzer von Handy-Tickets unter Generalverdacht stellt und sie als potenzielle Schwarzfahrer betrachtet? Dafür spricht eine weitere Merkwürdigkeit bei diesen mobilen Fahrkarten.

Vor ein paar Wochen hat der HVV nämlich die Optik der Mobil-Tickets neu gestaltet. Auf der HVV-App, die dafür zum Download genutzt werden muss, erscheint seit Kurzem oben rechts zunächst eine Zeitangabe, die die Sekunden zählt. Die läuft solange, bis zwei Minuten voll sind, und verschwindet dann. Das erinnert an die berüchtigte "Zwei-Minuten-Regel" der Berliner Verkehrsbetriebe: Dort müssen Fahrgäste, die ein Handy-Ticket gelöst haben, nach dem Herunterladen des Tickets zwei Minuten warten, bis sie in die Bahn steigen dürfen. Sonst gelten sie als Schwarzfahrer. In Berlin hat diese merkwürdige Regelung bereits zu reichlich Verärgerung geführt.

Die Fahrgäste in der Region kann HVV-Sprecher Rainer Vohl beruhigen: "Hier gilt diese Bestimmung nicht." Wer sein Ticket auf dem Handy habe, könne sofort einsteigen. Doch warum erscheint dann überhaupt diese Art Stoppuhr? "Das ist eine Hilfe für unsere Mitarbeiter", erläutert Vohl: "Es könnte ja sein, das ein Schwarzfahrer rasch ein Ticket auf sein Smartphone lädt, sobald sich ein Kontrolleur nähert." So sei das HVV-Personal schnell in der Lage festzustellen, ob das Ticket tatsächlich vor Fahrtantritt erworben worden sei.

Vohls Erklärung klingt nicht sonderlich plausibel: Auf dem mobilen Ticket erscheint ohnehin der Datumsstempel mitsamt Uhrzeit. Sogar die Sekunden werden ausgewiesen. Sind hier womöglich doch schon die technischen Vorkehrungen getroffen worden, um die "Zwei-Minuten-Regel" einzuführen? "Nein", beteuert Vohl, der auch eine Begründung dafür liefert, warum das Smartphone auf Verlangen auszuhändigen ist: "Auf manchen Busstrecken ist es so ruckelig, dass die Kontrolleure das Smartphone selbst in die Hand nehmen müssen, um die Daten mit ihrem digitalen Lesegerät zu erfassen." Wer sein Handy nicht hergeben möchte, müsse eben eine gedruckte Fahrkarte kaufen.

Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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