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Osterfeuer im Landkreis Stade

Kohlekraftgegner ziehen vor Gericht

Sind optimistisch, was die Klage angeht (v.li.): Holger Becker (Greenpeace), Dr. Rechtsanwältin Roda Verheyen, Prof. Dr. Martin Schulte (Uni Dresden), Udo Paschedag (AUN), Lungenfachärztin Dr. Gabriele Brockhausen und Dr. Stefan Ott (BUND), hier vor einer aufgeblasenen CO2-Wolke
  • Sind optimistisch, was die Klage angeht (v.li.): Holger Becker (Greenpeace), Dr. Rechtsanwältin Roda Verheyen, Prof. Dr. Martin Schulte (Uni Dresden), Udo Paschedag (AUN), Lungenfachärztin Dr. Gabriele Brockhausen und Dr. Stefan Ott (BUND), hier vor einer aufgeblasenen CO2-Wolke
  • hochgeladen von Björn Carstens

bc. Stade. Jetzt macht das Bündnis ernst: Der Umweltverband BUND als Klageführer sowie Greenpeace, der NABU, die Arbeitsgemeinschaft Umweltplanung Niederelbe (AUN) und die Bürgerinitiativen Stade-Altes Land und Haseldorfer Marsch (Schleswig-Holstein) haben am Donnerstag eine Normenkontrollklage gegen den von der Stader Politik 2014 beschlossenen Bebauungsplan für das Industriekraftwerk auf dem Dow-Gelände in Bützfleth eingereicht.

Die Klage stützt sich auf formale Fehler in der Bauleitplanung der Stadt. Sie sei weder mit der Raumordnung des Landkreises noch des Landes vereinbar. In einem Gutachten legt Prof. Dr. Martin Schulte von der Uni Dresden dar, dass das Landesraumordnungsprogramm (LROP) für den Standort an der Elbe ein „Vorranggebiet für hafenorientierte wirtschaftliche Anlagen“ vorgibt. „Das geplante Kraftwerk besitzt diese Hafenorientierung aber nicht, weil es auch für eine Einspeisung ins öffentliche Netz und somit - wie ein Großkraftwerk - für eine Versorgung der Allgemeinheit mit Strom ausgelegt sein soll“, so Schulte auf einer Pressekonferenz. Zu „heilen“ wäre der B-Plan nur, wenn das LROP aufwendig geändert werde.

In dem B-Plan, bzw. in einem Durchführungsvertrag, überlasse die Stadt der Dow praktisch die Entscheidung, wohin der Strom fließen werde, ergänzte Udo Paschedag (AUN). Dieser B-Plan sei rechtswidrig, so die Kläger.

„Heute noch ein Kohlekraftwerk zu bauen, ist anachronistisch. Das Dow-Werk wäre der Dinosaurier der Kohle-Ära in Deutschland“, sagt Dr. Stefan Ott vom BUND. Auch wenn die Dow einen flexiblen Brennstoffmix aus Kohle, Wasserstoff und Biomasse propagiere, werde mehr als 80 Prozent Steinkohle eingesetzt.

Lungenfachärztin Dr. Gabriele Brockhausen bereiten die Feinstaubemissionen Sorgen. Sie befürchtet Gesundheitsschäden für die Bevölkerung. „Wir sind schon heute grenzwertig belastet“, sagt Rolf Herrmann, Bürgermeister von Haselau.

Ohnehin dürfe nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie ab 2028 kein Quecksilber mehr in die Umwelt emittiert werden. „Das bedeutet für das Dow-Werk eine Betriebszeit von nur sechs bis sieben Jahren“, sagt Dr. Roda Verheyen, Rechtsanwältin des Klagebündnisses. Sie ist optimistisch, was den Erfolg der Klage vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg angeht.

Unklar scheint unterdessen zu sein, wann und ob die Dow überhaupt noch ein Kraftwerk bauen möchte. Über die konkreten Absichten sind die Kläger trotz Nachfrage nicht informiert.

Weitere Details und Reaktionen auf die Klage lesen Sie am Mittwoch in Ihrem WOCHENBLATT.

Redakteur:

Björn Carstens aus Buxtehude

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