Viele Menschen benötigen Untersützung - doch Betreuer sind Mangelware

Sind auf der Suche nach Berufsbetreuern (v.li.): Dr. Helen Beckmann, Nora Sielbeck, Hans-Dieter Demmer und Nina Josten-Falten   Foto: jd
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jd. Stade. Im Durchschnitt jeder 80. Bewohner der Landkreise Stade und Harburg steht unter gesetzlicher Betreuung - Tendenz steigend. Wer etwa wegen einer psychischen Erkrankung und aufgrund einer Behinderung nicht (mehr) in der Lage ist, wesentliche Dinge in seinem Alltag und in seinem persönlichen Umfeld selbst zu regeln, kann von Amts wegen einen Betreuer zur Seite gestellt bekommen. Bei etwa 60 Prozent der Betreuungsfälle sind von den Amtsgerichten ehrenamtliche Betreuer eingesetzt worden. Oftmals nehmen Familienangehörige diese Aufgabe wahr. Doch das ist in vielen Fällen nicht möglich. Die übrigen 40 Prozent der Fälle übernehmen daher sogenannte Berufsbetreuer. Diese werden allerdings langsam knapp.

Derzeit sind im Kreis Stade 46 Berufsbetreuer tätig, im Kreis Harburg sind es rund 30. "Diese Zahl reicht mittelfristig nicht mehr aus, um die Versorgung sicherzustellen", sagt Dr. Helen Beckmann, Leiterin der Betreuungsstelle des Landkreises Stade. Angesichts des zu erwartenden Anstiegs der Fallzahlen sei zusätzliches Personal erforderlich. Auch die Altersstruktur gibt Anlass, sich in beiden Landkreisen Gedanken über "Nachwuchs" zu machen: "Die Berufsbetreuer sind im Durchschnitt 56 Jahre alt, 30 Prozent sogar jenseits der 60", so Hans-Dieter Demmer vom Stader Gesundheitsamt.

Betreuer kann im Prinzip jeder werden, der volljährig und voll geschäftsfähig ist. "Beim Amt des Berufsbetreuers legen wir jedoch die Latte höher", sagt Betreuungsrichterin Nora Sielbeck. Erwünscht ist ein Hochschulabschluss, vorzugsweise in Jura, sozialer Arbeit oder Betriebswirtschaft. "Unsere Berufsbetreuer müssen sich oft mit komplexen rechtlichen Fragen, sozialen Problemen oder auch finanziellen Angelegenheiten befassen", so Sielbeck. Da seien Fachkenntnisse gefragt.

Diese Anforderungen sind aber keine K.o.-Kriterien: Wer etwa aus der Altenpflege und oder dem Gesundheitssektor komme und über langjährige Berufserfahrung verfüge, käme auch in Betracht, als Berufsbetreuer bestellt zu werden, so Nina Josten-Falten vom Betreuungsverein des Sozialverbandes "Der Paritätische". Der Verein, der derzeit zehn Betreuer unter Vertrag hat, organisiert für seine Mitarbeiter Fortbildungen und hilft, den bürokratischen Aufwand zu bewältigen.

Die meisten registrierten Berufsbetreuer sind als Selbstständige tätig - viele davon nebenberuflich, wie etwa Rechtsanwälte. Diese Betreuer rechnen ihre Leistungen quartalsweise ab. Laut Richterin Sielbeck wird genau hingeschaut, dass sich niemand am Vermögen der betreuten Person vergreift: "Seitens des Gerichts gibt es regelmäßige Kontrollen."

Sielbeck ist als eine von fünf Betreuungsrichtern im Landkreis Stade für die Einsetzung eines Betreuers zuständig. Sie fällt ihre Entscheidung erst nach gründlicher Prüfung. Dabei spricht die Richterin selbst mit den Betroffenen, kontaktiert die Angehörigen und holt ein ärztliches Gutachten ein. "Oft handeln wir nach Hinweisen aus der Familie oder der Nachbarschaft", sagt Sielbeck: "Wenn beispielsweise eine alte Dame draußen im Nachthemd herumläuft oder jemand grundlos hohe Geldbeträge abhebt."
Früher erfolgte in solchen Fällen die Entmündigung. Davon ist man bei der Betreuung, die in dieser Form seit 1992 besteht, weit entfernt. "Es geht um Unterstützung, nicht um Bevormundung", sagt Sielbeck. Oftmals gilt eine Betreuung auch nur für Teilbereiche, wenn etwa ein medizinischer Eingriff erforderlich ist, jemand seine Wohnung verwahrlosen lässt oder oder eine Suchterkrankung vorliegt. "Häufig ist die Familie mit einer Situation völlig überfordert", sagt Josten-Falten: "Dann sind die Angehörigen am Ende ihrer Kraft und dankbar für professionelle Hilfe."

Infos: Landkreis Stade( 04141 - 125300, E-Mail: gesundheitsamt@landkreis-stade.de; Landkreis Harburg: ( 04171 - 693445, E-Mail: Betreuungsstelle@lkharburg.de; Betreuungsverein des "Päritätischen": ( 04141 - 6000900 oder E-Mail stade.betreuungsverein@paritaetischer.de

Wichtiger Tipp: Eine Vollmacht erteilen

Oft muss ein Berufsbetreuer bestellt werden, weil jemand (psychisch) schwer erkrankt ist oder einen Schlaganfall erlitten hat. "In vielen Fällen wäre das gar nicht nötig, wenn der Betroffene zuvor eine Vorsorgevollmacht erteilt hätte", sagt Richterin Nora Sielbeck. Mit einer solchen Vollmacht kann beispielsweise ein naher Angehöriger dazu bestimmt werden, in medizinischen Notfällen Entscheidungen zu treffen oder den Schriftverkehr mit den Ämtern zu führen. Vordrucke für Vorsorgevollmachten liegen bei den Amtsgerichten aus, beim Landkreis Harburg können sie von der Homepage (www.landkreis-harburg.de) direkt heruntergeladen werden 

Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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