Wieviel Hilfe ist richtig?

Wäsche auf dem Dach, Altpapier vor der Haustür. Der Anblick bringt Nachbarn ins Grübeln
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Foto: Helena GARCIA@AdobeStock.com

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Stade: Nachbarn in Sorge um psychisch kranke Frau / Unterbringung in der Psychiatrie als letztes Mittel

tp. Stade. „Wir haben Angst, dass sie sich noch etwas antut“. Eine Gruppe von Nachbarn* der Generation „60 plus“ blickt mit besorgter Miene auf das Haus mit dem leicht verwahrlosten Grundstück in Stade, in dem eine offenbar verwirrte Frau* (Mitte 50) lebt. Die Nachbarn bezweifeln, dass die ihrer Meinung nach psychisch kranke Frau von öffentlicher Hand genügend Unterstützung bekommt.

Doch da liegen sie falsch. Denn für die Nachbarin hat das Gericht längst eine gesetzliche Betreuung angeordnet. Damit betraut ist eine Rechtsanwältin aus Tostedt. Und: Nach WOCHENBLATT-Information wurde für die alleinstehende Frau zwischenzeitlich bereits ein Antrag auf Unterbringung gestellt.

Beim Anblick des Wohnhauses, das wegen Ungepflegheit aus der Siedlung hervorsticht, fragen sich die Anwohner: „Kann die Kranke ihren Alltag überhaupt noch meistern?“ Auf dem Dach des Einfamilienhauses türmen sich Kleidungsstücke, vor der Tür liegt ein Haufen Altpapier, in den Fenstern kleben Zettel mit unverständlichen Botschaften. „Gestern hängte sie eine Puppe am Galgen aus dem Fenster - ein Hilferuf“, ist einer der Beobachter überzeugt.

Beim WOCHENBLATT-Ortstermin reagierte die Frau nicht auf eine persönliche Ansprache und zog sich stumm ins Haus zurück. Auch die Nachbarn berichten von einem ungewöhnlichen Sozialverhalten, das seit Monaten anhalte: Einmal habe sie mit selbstgemalten Plakaten und Fotos vor dem Fenster eines Nachbarhauses getanzt. Bei einem anderen Bewohner der Siedlung soll sie Öl, Lack und Holzschutzmittel in den Garten gekippt haben. Ein weiterer wird angeblich durch ständige Telefonanrufe von ihr belästigt. Einige Male schon riefen die Nachbarn die Polizei. Manchmal wohl weniger aus Fürsorge als aus Ärger über die außergewöhnlichen Vorfälle.

Von anderer Steller ist zu hören, dass diese Vorfälle aus langjährigen Nachbarschaftsstreitigkeiten resultieren könnten, in die schon die heute in einem Altenheim untergebrachten Eltern der Hausbewohnerin verwickelt gewesen seien.

• Die zuständige Dezernentin beim Landkreis Stade, Nicole Streitz, will zu dem konkreten Fall aus Datenschutzgründen keine Angaben machen. Sie verweist auf das den Behörden zur Verfügung stehende breite Instrumentarium im Bereich der Betreuung und Unterbringung.

• Anlaufstelle für Ratsuchende ist der Sozialpsychiatrische Dienst des Landkreises im Heckenweg 7 in Stade. Die Mitarbeiter gehen jeder Meldung nach und leiten die nächsten Schritte ein, u. a. Kontaktaufnahme mit Angehörigen und Ärzten, ambulante Hilfe und stationäre Unterbringung. Tel. 04141 - 12771.
*Namen der Redaktion bekannt

Gesetzliche Betreuung und Unterbringung

Bei der gesetzlichen Betreuung wird Volljährigen, die ihre Angelegenheiten aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht alleine regeln können, ein Betreuer zur Seite gestellt, der dem Betreuten ein weitgehend selbstbestimmtes Leben ermöglichen soll. Im Landkreis Stade gibt es etwa 2.300 Fälle.
Beim Unterbringungsverfahren bedarf es eines Antrages auf Unterbringung, den meist der Betreuer stellt. Das Verfahren erfordert die Anhörung des Betroffenen und eine gutachterliche Stellungnahme. Da es sich bei einer zwangsweisen Unterbringung um Freiheitsentzug handelt, ist ein Beschluss des Amtsgerichtes nötig.

Redakteur:

Thorsten Penz aus Stade

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