Abschied vom alten "Lappen"

WOCHENBLATT-Redakteur Jörg 
Dammann hat den ältesten "Lappen"   Fotos: lt/jd/bim
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(lt). Die Urlaubszeit ist vorbei und die meisten sind mit vielen schönen Erinnerungen wieder im Alltag angekommen. Ärger im Ausland haben aber womöglich diejenigen bekommen, die noch Besitzer eines alten Führerscheins aus Papier sind.
Laut Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher drohen Probleme und sogar Bußgelder, wenn Polizisten im Ausland mit den Papp-Dokumenten konfrontiert sind - obwohl sich nach einer EU-Richtlinie alle Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet haben, die unterschiedlichen Führerscheine anzuerkennen. Dazu zählen die bis 1986 ausgegebenen kultigen grauen Dokumente, die von 1986 bis 1999 ausgestellten rosafarbenen und die ab 1999 ausgegebenen rosa-grünen EU-Führerscheine im Scheckkarten-Format.
Noch sind diese alle gleichberechtigt gültig. Doch von 2021 bis spätestens 2033 müssen nach einer EU-Vorschrift alle alten Dokumente getauscht sein - wann genau, richtet sich u.a. nach dem Geburtsdatum.
WOCHENBLATT-Redakteur Jörg Dammann, der seinen Führerschein 1984 gemacht hat, wird sich wohl damit abfinden müssen, dass er seinen heißgeliebten Führerschein bis 2022 tauschen muss. Probleme beim Vorzeigen im Ausland habe er noch nicht gehabt. "Ich muss allerdings zugeben, dass ich dort noch nie in eine Kontrolle geraten bin", sagt Dammann. Er erinnert sich lediglich an viele nervige Kontrollen bei Verwandten-Besuchen in der DDR.
Auch Dammanns jüngere Kolleginnen Katja Bendig und Lena Stehr, die 1997 und 1999 ihre Fahrerlaubnis erhalten haben, müssen ihre Führerscheine spätestens 2024 und 2025 durch neue Karten ersetzen lassen.
Hintergrund: Seit Januar 2013 wurden die neuen EU-Führerscheine eingeführt. Führerscheine ab diesem Ausstellungsdatum sind generell nur noch 15 Jahr gültig, dann müssen sie verlängert werden. Für ältere Führerscheine galt bislang die Regel, dass sie bis zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden mussten. Der Umtausch muss jetzt jedoch schon zwischen dem 19. Januar 2021 und dem 19. Januar 2033 erfolgen.
Die Fristen sind gestaffelt. Bei Führerscheinen, die bis 1998 ausgestellt wurden, ist das Geburtsjahr des Inhabers entscheidend. Bei Führerscheinen, die ab 1999 ausgestellt wurden, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheins. Der Grund für die Staffelung ist die Entlastung der Führerscheinstellen, damit nicht alle Antragsteller auf einmal kommen.

Redakteur:

Lena Stehr

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