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Straßenausbausatzung: Bald wiederkehrende Beiträge in Horneburg?

Der Flecken Horneburg will die Bürger beim Thema 
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  • Der Flecken Horneburg will die Bürger beim Thema
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lt. Horneburg. Wer zahlt, wenn eine Straße saniert werden muss? Die Anwohner, die Kommune oder alle? Über das Thema Straßenausbau-Beitragssatzung (Strabs) wird seit Langem diskutiert. Die Stadt Buxtehude hat die Satzung inzwischen abgeschafft. Stattdessen werden alle Haus- und Grundeigentümer über die Erhöhung der Grundsteuer zur Kasse gebeten. In Stade stimmte der Rat dafür, es bei den Einmal-Zahlungen für die Anwohner im Falle einer Straßensanierung zu belassen - nach dem niedrigsten Satz, der laut Rechtsprechung möglich ist.
Der Flecken Horneburg könnte bald die erste Kommune im Landkreis sein, die einen dritten Weg geht - den der wiederkehrenden Beiträge. Aufgrund einer entsprechenden Änderung des niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) haben Städte und Gemeinden jetzt die Möglichkeit, von Haus- und Grundeigentümern regelmäßige Zahlungen zu erheben, wenn eine Straße saniert wird (siehe Kasten).
Der Bauausschuss des Flecken Horneburg hat sich in der vergangenen Woche einstimmig dafür ausgesprochen, ein rechtssicheres System zur Abwicklung der wiederkehrenden Beiträge von der Verwaltung erstellen zu lassen. Eingeführt werden könnte das System bereits zum 1. Januar 2019. Bis dahin soll die aktuelle Satzung in Kraft bleiben. Sanierungen würden aber nicht stattfinden, so lange keine neue Regelung gefunden sei, waren sich die Ausschuss-Mitglieder einig.
"Wir wollen eine gerechte Lösung im Sinne aller Bürger finden", so Ratsherr Raimund Franken. Er gehört einer Arbeitsgruppe an, die sich seit 2016 mit dem Thema Straßenausbaubeiträge beschäftigt. Kürzlich hatte ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht der Arbeitsgruppe das System der wiederkehrenden Beiträge erläutert.
Im Zuge einer Neuregelung solle auch geprüft werden, ob es eine Entschädigung für diejenigen gebe, die während der vergangenen 20 Jahre im Rahmen einer Straßensanierung zur Kasse gebeten wurden, so Franken.
Über konkrete Zahlen wollte Ausschuss-Vorsitzender Frank Irmer noch nicht diskutieren. Man spreche aber von Beträgen im zweistelligen oder niedrigen dreistelligen Bereich. Die Unterstellung der Horneburger Ortsgruppe des Sozialverbandes, die Politiker hätten sich im "stillen Kämmerlein" mit dem Thema Straßenausbau-Beitragssatzung beschäftigt, bezeichnete Irmer als unprofessionell. Man habe sich erst einmal richtig informieren wollen, bevor die Öffentlichkeit eingebunden werde. Im Flecken-Rat am Dienstag, 24. April, um 19 Uhr im Rathaus steht das Thema erneut auf der Tagesordnung.
Einen "Aha-Moment" wie in Horneburg hat es übrigens in Harsefeld nicht gegeben. Auch dort wurde kürzlich das System der wiederkehrenden Beiträge vorgestellt. Im Anschluss herrschte Ernüchterung (das WOCHENBLATT berichtete). Unter anderem wird das System dort kritisch gesehen, weil die jährliche Beitragsberechnung und -erhebung einen hohen Extra-Aufwand erfordert. Unter anderem muss z.B. jedes Jahr ein Bescheid erstellt werden, gegen den Betroffene Rechtsmittel einlegen können.

Das System der wiederkehrenden Beiträge beinhaltet, dass das Stadt- oder Gemeindegebiet in mehrere Einheiten aufgeteilt wird. Wenn eine Straße in diesem Gebiet erneuert wird, zahlen alle Eigentümer innerhalb dieser Einheit gemeinsam die umlagefähigen Kosten. Auch die Kommune steuert einen Eigenanteil bei. Zum Beispiel plant die Gemeinde über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren, welche Straßen in einem bestimmten Gebiet saniert werden sollen und erhebt dafür jährlich wiederkehrende Beiträge, die sich alle Eigentümer in dem Gebiet teilen. Müssen nach Ablauf dieses Zeitraums keine Straßen mehr saniert werden, entfällt der jährliche Beitrag wieder.

Redakteur:

Lena Stehr

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