Satzung nur ein "zahnloser Papiertiger"?

Die Optik des Pavillons ist in einem Bebauungsplan geregelt | Foto: tp
  • Die Optik des Pavillons ist in einem Bebauungsplan geregelt
  • Foto: tp
  • hochgeladen von Björn Carstens
Service
Foto: Helena GARCIA@AdobeStock.com

JOBS und KARRIERE

Seid ihr Schülerinnen oder Schüler und steckt noch mitten in der Phase der beruflichen Orientierung? Oder seid ihr bereits mittendrin in eurer Ausbildung? Egal, in welcher Phase ihr euch befindet, eines ist sicher: In Deutschland gibt es über 300 anerkannte Ausbildungsberufe, die nur darauf warten, von euch entdeckt zu werden! Egal, welchen Schulabschluss ihr habt, es gibt garantiert einen passenden Beruf für euch. Eine Ausbildung bietet nicht nur die Möglichkeit, frühzeitig Geld zu verdienen,...

bc. Stade. Die Stadt Stade verfügt seit vielen Jahren über eine Gestaltungssatzung, die dafür sorgen soll, dass zum einen die Optik der Altstadt mit ihren pittoresken Gebäuden erhalten bleibt und zum anderen die Gestaltung des Stadtbildes geregelt wird. Manch ein Bürger stellt sich die Frage, wie streng die städtische Bauaufsicht die Satzung auslegt angesichts wenig schmückender Bauten wie zum Beispiel der Bürgerpavillon in der Adolf-Ravelin-Bastion. Denn auch das neue Flachdach-Vielzweckgebäude am Burggraben liegt im Geltungsbereich der Satzung.
Hätte nicht dann zumindest der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt des Stadtrates beteiligt werden müssen, um eine Ausnahme möglich zu machen? So wie es in der Satzung geschrieben steht. Oder ist die Satzung etwa nur ein „zahnloser Papiertiger“? Das WOCHENBLATT fragt bei Stadtbaurat Lars Kolk nach.
Er widerspricht vehement, dass es sich bei der Satzung um einen Papiertiger handelt. Regelmäßig schaue die Bauaufsicht der Stadt vor allem bei der Gestaltung von Werbeanlagen auf die Einhaltung der Vorgaben in der Satzung.
Zwar sei es in dem Fall richtig, dass der Pavillon im Geltungsbereich liege, gleichwohl sei im ersten Paragraf der Satzung geregelt, dass diese nicht zur Anwendung komme, wenn ein Bebauungsplan abweichende Regelungen trifft. „Das ist hier der Fall. In einem B-Plan ist bestimmt, dass ein bis zu 100 Quadratmeter großer Pavillon innerhalb der öffentlichen Grünfläche errichtet werden darf“, so Kolk. Es bedurfte somit keine Abstimmung mit dem zuständigen Fachausschuss, stattdessen habe es den Beschluss des Rates für den B-Plan gegeben.
Ähnlich müsste die Verwaltung wohl auch im Fall einer neuen (dauerhaften) Containeranlage auf dem Gelände der Jugendherberge vorgehen. Denn auch das Grundstück liegt im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung.

Redakteur:

Björn Carstens aus Buxtehude

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

Folgen Sie diesem Profil als Erste/r

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

Service

Wichtige WOCHENBLATT-Mail-Adressen

Hier finden Sie die wichtigen Email-Adressen und Web-Adressen unseres Verlages. Wichtig: Wenn Sie an die Redaktion schreiben oder Hinweise zur Zustellung haben, benötigen wir unbedingt Ihre Adresse / Anschrift! Bei Hinweisen oder Beschwerden zur Zustellung unserer Ausgaben klicken Sie bitte https://services.kreiszeitung-wochenblatt.de/zustellung.htmlFür Hinweise oder Leserbriefe an unsere Redaktion finden Sie den direkten Zugang unter...

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.