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Knallen verboten: Feuerwerksverbot in Lühe gilt ab sofort

Zum Schutz der vielen, teilweise denkmalgeschützten, Reetdachhäuser hat der Samtgemeinderat Lühe ein generelles Feuerwerksverbot beschlossen
  • Zum Schutz der vielen, teilweise denkmalgeschützten, Reetdachhäuser hat der Samtgemeinderat Lühe ein generelles Feuerwerksverbot beschlossen
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lt. Lühe. Diese Entscheidung kurz vorm Jahreswechsel ist ein echter Knaller: Der Samtgemeinderat Lühe hat sich in seiner letzten Sitzung einstimmig bei einer Enthaltung für ein generelles Feuerwerksverbot ausgesprochen. Die anwesenden Reetdachhaus-Bewohner zeigten sich erleichtert.
Konkret bedeutet das, dass im gesamten Gemeindegebiet - sowohl an öffentlichen Plätzen als auch auf dem eigenen Grundstück - ab sofort der Abschuss von Raketen sowie das Zünden von jeglichem Boden- und Leuchtfeuerwerk verboten ist. Auch Böller sind nicht mehr erlaubt. Ein Verstoß gegen dieses Verbot kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Es sei leider in diesem Jahr nicht mehr möglich, so genannte Abbrennplätze zu benennen, an denen die Bürger aus Lühe ihr Feuerwerk zünden dürfen, so Samtgemeinde-Bürgermeister Michael Gosch. Er hätte sich deshalb gewünscht, der Empfehlung des Samtgemeinde-Ausschusses zu folgen und die Entscheidung für ein generelles Verbot "solide vorzubereiten".
"Wir machen aber auch den Schnellschuss mit", so Gosch. Details - z.B. die Benennung von öffentlichen Abbrennplätzen - sollen im neuen Jahr geklärt werden.
Die Verwaltung werde in den kommenden Tagen dafür sorgen, dass Flyer mit dem Hinweis auf das ab sofort geltende generelle Feuerwerksverbot an alle Haushalte in der Samtgemeinde verteilt werden, versprach Gosch.
Während der Diskussion warf Ulrike Mohr (Grüne) die Frage auf, ob nicht ein Verbot im kompletten Alten Land sinnvoll wäre, um "Knall-Tourismus" in die Gemeinde Jork zu vermeiden. Dort stand die Einführung eines generellen Feuerwerksverbots bislang nicht auf der Tagesordnung eines Ausschusses oder des Rates.
Reinhard Meyer-Schmeling (SPD) ist der Meinung, dass sich das Verbot praktisch nicht umsetzen lasse. Die Entscheidung könne bloß als "Appell" gewertet werden, aus Rücksicht auf die vielen Reetdachhäuser in der Region auf Feuerwerk zu verzichten.
In diesem Zusammenhang wurde auch nochmal das bereits vorher geltende faktische Feuerwerks-Verbot in der Samtgemeinde angesprochen. Wie mehrfach berichtet, darf im gesamten Landkreis Stade Feuerwerk nur in einem Abstand von mindestens 200 Metern zu Reetdachhäusern gezündet werden. Und dieser Abstand ist nirgendwo in Lühe gegeben.
"Praktisch hält sich bloß seit Jahren niemand daran", so Timo Gerke (parteilos), der mit seinem Antrag die Diskussion überhaupt erst ins Rollen brachte. Durch das nun ausgesprochene klare Verbot werde sich das hoffentlich ändern.
Infos auch unter www.luehe-online.de

Kommentar:
Gut möglich, dass der Samtgemeinderat mit diesem "Schnellschuss" kurz vor Silvester so manchen Freund von Böllern, Raketen und Co. verärgert. Es ist unglücklich, dass die Verwaltung keine Alternativen in Form von festgelegten Abbrennplätzen anbieten kann. Vielleicht halten sich viele Bürger in diesem Jahr aus Trotz nicht an das Verbot oder - was auch keine Lösung sein kann - suchen als "Knall-Touris" andere Gemeinde heim. Es bleiben auch viele Fragen offen, z.B. wie sich das generelle Verbot tatsächlich umsetzen lässt. Dennoch ist die Entscheidung für ein Feuerwerksverbot zum Schutz unserer einzigartigen Reetdachhäuser grundsätzlich richtig und sollte auch von der Gemeinde Jork getroffen werden.
Lena Stehr

Redakteur:

Lena Stehr

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