Landkreis Stade
Burger King: Aus für Stader Burger-Bräter

Burger King kündigt fristlos die Franchise-Verträge mit der Yi-Ko Holding / Anwalt leitet rechtliche Schritte ein
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Burger King kündigt fristlos die Franchise-Verträge mit der Yi-Ko Holding / Anwalt leitet rechtliche Schritte ein

UPDATE: Nach Medienberichten sollen mittlerweile alle "Burger King" - Filialen, die von der Yi-Ko Holding betrieben werden, geschlossen sein. Damit reagiert das Stader Unternehmen offenbar auf die einstweilige Verfügung, die "Burger King" bereits am Freitag beim Landgericht München gegen die Yi-Ko Holding erwirkt hatte. Demnach ist es Yi-Ko untersagt, in den von ihr betriebenen Filialen weiter den Namen "Burger King" zu führen. Die Restaurants dürfen zwar weiter geöffnet sein, doch alle rechltich geschützten Marken-Logos müssen entfernt werden. Auch lizensierte Produkte wie etwa der Whopper dürfen nicht mehr angeboten werden.
Auch der derzeitige Geschäftsführer der Yi-Ko Holding, der Kölner Franchise-Experte und Anwalt Dr. Dieter Stummel, hat sich in einem Interview inzwischen vom Yi-Ko - Mitinhaber Ergün Yildiz distanziert. Dieser tourte in den vergangenen Tagen noch durch einige seiner Filialen und zeigte sich vor laufen Kameras besorgt um die Zukunft seiner Angestellten. Dabei hatte er einige bestellte Demonstranten im Schlepptau.

jd. Stade. Das Tischtuch zwischen Burger King und dessen größtem Franchisenehmer in Deutschland, dem Stader Fastfood-Unternehmer Ergün Yildiz, ist wohl endgültig zerschnitten: "Burger King gibt die Kündigung aller 89 Franchiseverträge mit der Yi-Ko Holding mit sofortiger Wirkung bekannt", heißt es in einer Mitteilung der Münchner Konzernzentrale. Die Yi-Ko Holding habe sich nicht an die vertraglich vereinbarten Arbeitsbedingungen für deren rund 3.000 Mitarbeiter gehalten, so die Begründung. Man betrachte die "wiederholten Verstöße gegen arbeitsrechtliche Standards" als "Rufschädigung", ließ Burger King verlautbaren. Yildiz will sich gegen die Verbannung aus dem Buletten-Imperium wehren. Die Anwaltskanzlei "Graf von Westphalen", die die Interessen der Yi-Ko Holding vertritt, erklärte gegenüber dem WOCHENBLATT, dass eine einstweilige Verfügung beantragt werden soll.

Die Yi-Ko Holding, die ihren Sitz in Stade hat, steht seit der im Frühjahr 2013 erfolgten Übernahme von zunächst 91 Filialen, die zuvor direkt von Burger King betrieben wurden, im Kreuzfeuer der Kritik: Meist ging es um Verstöße gegen Arbeitnehmerrechte und um nicht gezahlte Urlaubsgelder oder Überstundenzuschläge. Mit der Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten lag Yildiz im Dauerclinch. Das Fass zum Überlaufen brachte im Mai ein RTL-Bericht über miese hygienische Zustände in einigen Filialen. Auf Drängen der Zentrale musste Yildiz seinen Hut nehmen. Als Interims-Geschäftsführer wurde der Jurist und Franchise-Experte Dr. Dieter Stummel - er gilt als enger Vertrauter von Yildiz - installiert.

Dass Yildiz trotz anderslautender Vereinbarungen "fortwährend Einfluss auf das Tagesgeschäft nahm", führt Burger King als einen weiteren Grund für die fristlose Vertragsauflösung an. Man habe eigene Untersuchungen vorgenommen und dabei festgestellt, dass die Yi-Ko Holding sich nicht an arbeitsrechtliche Standards halte, so das Unternehmen. Dabei habe sich die Situation in den vergangenen Wochen verschlechtert. "Die Kündigung stellt für uns nur den letzten Schritt dar", erklärte Burger King-Chef Andreas Bork.

Doch schon jetzt ist klar, dass es nicht der letzte Schritt sein wird: Sämtliche betroffenen Burger King-Filialen sind weiter geöffnet. Damit die Vorräte nicht zur Neige gehen, wollen Yildiz und Stummel eine einstweilige Verfügung gegen das von Burger King verhängte Lieferstopp erwirken. "Wenn keine frische Ware mehr kommt, müssen etliche Standorte in ein paar Tagen schließen", erklärt der Wirtschaftsanwalt Walter Scheuerl von der Kanzlei "Graf von Westphalen". Es sei unverantwortlich, wie Burger King mit dem Schicksal von 3.000 Beschäftigten umgehe.

"Als letzte Konsequenz droht der Yi-Ko Holding die Insolvenz", meint Scheuerl. Das müsse schon im Interesse der Arbeitnehmer verhindert werden. Außerdem dürfte Burger King mit Schadensersatzforderungen in mehrstelliger Millionenhöhe rechnen, wenn die Yi-Ko Holding den Restaurant-Betrieb nicht fortführen könne.

• Das Stader Burger King-Restaurant ist von der fristlosen Kündigung übrigens nicht betroffen. Es wird zwar auch von Ergün Yildiz betrieben, doch es firmiert unter einer anderen Gesellschaft. Die Burger King-Zentrale teilte dem WOCHENBLATT aber auf Anfrage mit, dass Optionen geprüft werden, ob man auch hier das Vertragsverhältnis beenden kann.

• Ergün Yildiz war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Eine seine Mitarbeiterinnen erklärte, dass ihr Yildiz' Telefonnummer nicht bekannt sei.

Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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