Dauerhaftes Wohnen ist unzulässig

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Panorama
Auf dem Campingplatz Stover Strand: Diese Häuser dienen dem touristischen Wohnen | Foto: archiv/Kloodt

Dauerwohnen ist unzulässig: Oberverwaltungsgericht kassiert Bebauungsplan für Campingplatz Stover Strand

ce. Stove/Lüneburg. Das dauerhafte Wohnen auf dem Campingplatz Stover Strand (Landkreis Harburg) ist unzulässig. Das hat am Mittwoch der 1. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes (OVG) in Lüneburg entschieden. Die Richter erklärten damit die 2015 vom Drager Gemeinderat beschlossene dritte Änderung des Bebauungsplanes für unwirksam. Die Änderung sollte in einem Sondergebiet des Campingplatzes "integriertes Wohnen in der touristischen Gemeinschaft" - nämlich ein Nebeneinander von...

  • Winsen
  • 27.01.17
  • 1.667× gelesen
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