Dauerwohnen zulässig auf Campingplatz

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Panorama
Erleichtert über das Bundestagsurteil: Norbert Kloodt, der mit seiner Tochter den Campingplatz Stover Strand betreibt | Foto: Kloodt
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"Kombination aus Wohnen und Erholen gewollt": Stover Campingplatz-Betreiber zum Urteil des Bundestages

ce. Stove. Wende in der Auseinandersetzung um das dauerhafte Wohnen auf dem Campingplatz Stover Strand: Der Bundestag hat jetzt eine Novellierung des Baugesetzes beschlossen, wonach künftig "in bisherigen Erholungssondergebieten auch Wohnnutzung zugelassen werden". Zur Umsetzung könne die jeweilige Gemeinde "einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufstellen, der insbesondere die Zulässigkeit von baulichen Anlagen zu Wohnzwecken in diesen Gebieten regelt". Mit dieser Bestimmung könnte womöglich...

  • Winsen
  • 29.03.17
  • 914× gelesen
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