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Millionenschaden im Buchholzer Freibad

Gesetz Wald und Landschaftsordnung

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Panorama
Auch im Buchholzer Stadtwald müssen Hunde während der Brut- und Setzzeit an der Leine geführt werden | Foto: Oliver Sander

Forstbeamter kritisiert: "Manche Jäger kennen nicht die gesetzliche Grundlage für den Leinenzwang"

(bim). "Hunde, die nicht gehorchen, sind immer und zu jeder Zeit an der Leine zu führen - sowohl in der freien Landschaft als auch im öffentlichen Bereich", sagt Wolfgang S. aus Tostedt. Denn solche streunenden und wildernden Hunde können Wildtieren auch außerhalb der vom 1. April bis 15. Juli wegen der Brut- und Aufzuchtzeit geltenden Anleinpflicht gefährlich werden. Was den Forstbeamten und Hundekenner aber ärgert ist, wenn Hundehalter, deren Vierbeiner aufs Wort hören, in der Brut- und...

  • Tostedt
  • 08.04.16
  • 684× gelesen
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