Johannes Freudewald

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Politik
Rechtsanwältin Angela Heinssen rät Eltern dazu, ihre Ansprüche auf Schadenersatz zu prüfen, wenn Kinder keinen Kita-Platz bekommen haben | Foto: archiv

Kita-Planung: Eltern können Schadenersatz vom Landkreis einklagen

lt. Landkreis. Gute Nachrichten für alle berufstätigen Eltern: Sie haben einen Anspruch auf Schadenersatz für ihren Verdienstausfall, wenn sie nicht rechtzeitig einen Betreuungsplatz für ihre Kinder bekommen. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe kürzlich entschieden. Damit gaben die Richter drei Müttern aus Leipzig recht, die kurz nach der Geburt ihrer Kinder bei der Stadt Bedarf an Kita-Plätzen angemeldet hatten. Zum Wunschtermin am Ende ihrer einjährigen Elternzeit gingen sie jedoch...

  • Stade
  • 25.10.16
  • 739× gelesen
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