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Bei erneuter Ehe bleiben alte Rentenansprüche bestehen

(nw/tw). Auch wenn der Bund der Ehe nicht immer hält: Die Rentenansprüche aus dem Versorgungsausgleich bleiben bestehen, und zwar bis ans Lebensende. Das gilt sogar bei einer erneuten Heirat, teilte die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover jetzt mit. Zerbricht eine Ehe, werden bei der Scheidung die Rentenansprüche ausgeglichen: Jede Partei gibt die Hälfte der in der Ehezeit erworbenen Anrechte an die andere ab. Das nennt sich Versorgungsausgleich. Abhängig vom Berufsleben der...

  • Buchholz
  • 11.02.22
  • 451× gelesen
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