Urteil Bundesverwaltungsgericht

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Politik
Nach dem Leipziger Urteil: Es wird noch viel Wasser die Elbe entlang fließen. bevor die Arbeiten zur Elbvertiefung beginnen | Foto: tk
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Elbvertiefung: Es darf noch nicht gebaggert werden

Bundesverwaltungsgericht hält Planfeststellungsbeschluss teilweise für rechtswidrig tk. Landkreis. Der Schierlings-Wasserfenchel erreicht eine stattliche Höhe von bis zu zwei Metern und kommt nur im Gebiet der Tideelbe vor. Diese vom Aussterben bedrohte Wasserpflanze stoppt vorerst die Elbvertiefung. Auch die zum Ausgleich geplanten Maßnahmen sind nicht ausreichend, meint das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Es hat daher den Planfeststellungsbeschluss teilweise für rechtswidrig und damit...

  • Buxtehude
  • 10.02.17
  • 186× gelesen
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