Urteil im Internet

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Soll für vier Jahre ins Gefängnis: Oskar Gröning

Urteil gegen Oskar Gröning im Internet

thl. Lüneburg. Das Landgericht Lüneburg hat auf seiner Homepage das schriftliche Urteil gegen Oskar Gröning (94) in anonymisierter Form veröffentlicht. Wie berichtet, war der sogenannte "Buchhalter von Auschwitz" wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil ist unter www.landgericht-lueneburg.de unter der Rubrik "Informationen & Aktuelles" abrufbar.

  • 21.09.15
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