Vier Jahre Haft

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Oskar Gröning auf dem Weg zur Urteilsverkündung
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NS-Prozess: Vier Jahre Haft für Oskar Gröning

thl. Lüneburg. Der ehemalige SS-Mann Oskar Gröning (94) ist der Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen schuldig. Darauf erkannte das Landgericht Lüneburg am Mittwochmorgen und verurteilte den "Buchhalter von Auschwitz" zu vier Jahren Haft. Ob der gebrechliche und gesundheitlich stark angeschlagene Senior jedoch ins Gefängnis muss, ist fraglich. Darüber muss die Staatsanwaltschaft entscheiden, wenn das Urteil rechtskräftig ist. Hinzu kommt, dass die Behörde in ihrem Plädoyer bereits darauf...

  • Winsen
  • 15.07.15
  • 882× gelesen
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