Politik
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: Elbvertiefung kommt (vorerst) nicht
tk. Landkreis. Die Elbvertiefung wird vorerst nicht kommen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Donnerstagmittag den Planfeststellungsbeschluss in Teilen für rechtswidrig und damit derzeit für nicht vollziehbar erklärt. Das ist ein klarer Punktsieg für die Gegner der von Hamburg und dem Bund forcierten Ausbaumaßnahme. Es ist der nur an der Elbe vorkommende und vom Aussterben bedrohte Schierlings-Wasserfenchel, der in den Unterlagen zum Planfeststellungsbeschluss nicht ausreichend...