Aus der Weihnachts- wird eine Winterruhe
Änderungen in der niedersächsischen Corona-Verordnung
(as/nw). Die ursprünglich bis zum 15. Januar 2022 befristete „Weihnachts- und Neujahrsruhe“ muss verlängert werden: Es wird daraus eine „Winterruhe“ – zunächst bis zum 2. Februar 2022. Das ist die wesentliche Änderung in der Corona-Verordnung, die heute verkündet worden ist und morgen in Kraft tritt. Die Niedersächsische Landesregierung folgt damit dem MPK-Beschluss vom 7. Januar 2022. Insbesondere die Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte Menschen (ein Haushalt plus zwei Personen), die...