Landrat und Bürgermeisterin sind sich einig
Es bleibt dabei: Buxtehude soll eigenen Autobahnanschluss erhalten
Die Planungen des Landkreises für die Rübker Straße (K40) als Buxtehuder Autobahnzubringer für die A26 sind "rechtswidrig und nicht vollziehbar". So steht es in der Urteilsbegründung, die das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg in der vergangenen Woche veröffentlicht hat (mehr dazu lesen Sie hier). Mit dem Richterspruch aus Lüneburg ist nach einer langjährigen juristischen Auseinandersetzung aber nicht der Schlussstrich unter das umstrittene Bauvorhaben gezogen. Wie es weitergehen soll, ist...