72 Verdachtsfälle bei umfangreicher Zoll-Kontrolle
Suche nach Mindestlohnverstößen und unerlaubter Beschäftigung / Beamte waren auch an der B75 bei Kakenstorf aktiv
(bim). Eine bundesweite Kontrolle des Speditions-, Transport- und Logistikgewerbes mit Blick auf Schwarzarbeit, die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns, das Vorenthalten von Arbeitsentgelt, illegale Ausländerbeschäftigung, Leistungsbetrug und Scheinselbstständigkeit fand Anfang der Woche statt. Kontrollpunkte in Niedersachsen waren u.a. an den Bundesautobahnen A1, A2, A7 und A27, an den Bundesstraßen B4 und B209 sowie in verschiedenen Logistikzentren. Daran beteiligte sich das Hauptzollamt Hannover mit 96 Einsatzkräften, unterstützt vom Bundesamt für Güterfernverkehr und den örtlichen Gewerbeaufsichtsämtern, die u.a. Lkw und Transporter auf den Pendlerparkplätzen an der B75 bei Kakenstorf (Landkreis Harburg) überprüften.
522 Personen wurden um Auskünfte zu ihren Arbeitsverhältnissen gebeten. Ergebnis: Es ergaben sich 72 Verdachtsfälle auf Mindestlohnverstöße (24), auf das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen (35), Scheinselbstständigkeit (6) und unerlaubte Ausländerbeschäftigung (7).
Die Abteilung "Finanzkontrolle Schwarzarbeit" wird die weitere Aufklärung der möglichen Verstöße übernehmen.
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