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Sicherheitslücken
Schnelltest-Bescheinigung lässt sich überschreiben

Die  Bescheinigung über das Testergebnis lässt sich auf die imaginäre Person Max Mustermann überschreiben | Foto: as
  • Die Bescheinigung über das Testergebnis lässt sich auf die imaginäre Person Max Mustermann überschreiben
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(ts). Schnelltests sichern bislang noch die Corona-Lockerungen ab. Sicherheitsstandards, die eine Fälschung von Corona-Schnelltestergebnissen garantiert verhindern, gebe es aber nicht, gibt das Niedersächsische Landesgesundheitsamt zu. So leicht, wie ein Testzentrum aus dem Landkreis Harburg das Fälschen von Schnelltest-Nachweisen ermöglicht hat, muss es verantwortungslosen Menschen aber auch nicht gemacht werden.

Ein WOCHENBLATT-Leser (der Name ist der Redaktion bekannt) stellte der Redaktion sein Zertifikat zur Verfügung, das ihm sein negatives Testergebnis bescheinigt. Ausgestellt hat es der Praxisverbund Jörg Fischer aus Tostedt und Hollenstedt. Den Nachweis seines Testergebnisses erhielt der Leser in Form einer PDF-Datei auf sein Smartphone gesendet. Zu seiner Überraschung handelte es sich um ein überschreibbares PDF. Das bedeutet: Jeder, dem er sein Zertifikat weiterleitet, könnte seinen Namen eintragen und sich als negativ getestet ausweisen.

Hausarzt Jörg Fischer hatte von der Sicherheitslücke bereits erfahren und war davon ausgegangen, dass sie behoben sei, sagte er dem WOCHENBLATT. Sein Projektbeauftragter Vincent Lewandowski arbeitet daran. "Ich werde in Kürze die Mitteilung der Testergebnisse an die Corona-Warn-App anbinden. Dann sind die bisherigen Mitteilungsformate Geschichte", sagt er. Bis es so weit ist, werde er sich daran machen, eine Zwischenlösung mit einer schreibgeschützten Datei zu installieren, verspricht er.

Wie diese Sicherheitslücke zu schließen ist, zeigen andere Testzentren. Zum Beispiel das der Ambulanten Hauspflege Dienst GmbH (AHD) Ole Bernatzki in Jesteburg. "Wir versenden den Testnachweis per E-Mail in Form von Bilddateien", sagt Administrator Tim Bewersdorff. So lasse sich das Zertifikat nicht überschreiben.
Testbescheinigungen sind nicht vollkommen fälschungssicher. Digitale Vordrucke ließen sich von Landesseiten aus dem Internet herunterladen, berichteten mehrere Medien. Die Echtheit der Angaben können Gastronomen, Kinobetreiber und das Personal in Ausstellungshäusern nicht kontrollieren. Selbst Impfpässe sind gefälscht worden.

Klar muss sein: Nicht die Testanbieter gehören an den Pranger. Verantwortungslos und in den meisten Fällen kriminell handeln die Menschen, die Testzertifikate fälschen. "Personen, die eine solche Bescheinigung fälschen, sollten sich bewusst sein, dass sie sich strafbar machen, da sie beispielsweise Urkundenfälschung betreiben", antwortete das Niedersächsische Landesgesundheitsamt dem WOCHENBLATT. Wie genau ein solcher Verstoß geahndet wird, hänge von der individuellen Situation ab. Grundsätzlich drohten empfindliche strafrechtliche Sanktionen, zum Beispiel hohe Geldstrafen.

Der Bund hat die Sicherheitsanforderungen an Bescheinigungen von Corona-Schnelltestergebnissen verschärft. Seit dem 1. August erhalten Testanbieter eine Vergütung für sogenannte Bürger-Schnelltests nur, wenn sie die Mitteilung des Ergebnisses auch über die Corona-Warn-App des Robert Koch-Instituts anbieten. Getestete Personen müssen diese Möglichkeit jedoch nicht in Anspruch nehmen.

Redakteur:

Thomas Sulzyc aus Seevetal

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