In Niedersachsen
Bauordnung verbietet "Steinwüsten"

Steingärten außerhalb der zulässigen Bebauung eines Grundstücks sind nicht zulässig  | Foto: Hansen
  • Steingärten außerhalb der zulässigen Bebauung eines Grundstücks sind nicht zulässig
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bim. Tostedt. Für manche Gartenbesitzer ist es ein Gestaltungsmittel, für andere eine günstige Art, das Unkraut einzudämmen: Stein- oder Schottergärten. Doch die sind eigentlich verboten. Auf Initiative der Grünen soll die Samtgemeinde Tostedt in künftigen Bebauungsplänen alle Grundstücksbesitzer darüber informieren, dass solche "Steinwüsten" auf unbebauten Flächen eines Baugrundstücks, die über die erlaubte, bebaubare Fläche hinausgehen, nicht zulässig sind. Das hat der Samtgemeinderat mehrheitlich beschlossen.
In der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) heißt es unter Paragraf 9, Absatz 2: „Die nicht überbauten Flächen der Baugrundstücke müssen Grünflächen sein, soweit sie nicht für eine andere zulässige Nutzung erforderlich sind.“ Doch die Gesetzeslage sei nicht allgemein bekannt, auch nicht bei Garten- und Landschaftsbauern, meinte der Tostedter Grünen-Fraktionsvorsitzende Alexander Gröngröft.
Das Thema "Schottergärten" ist ein heikles. Denn Grundstücksbesitzer lassen sich ungerne hineinreden, was sie auf ihrem Grund und Boden tun dürfen und was nicht. Die Baubehörden wollen die Bebauungspläne lieber "schlank" halten. Doch angesichts der dramatischen Bestandsrückgänge bei Insekten von bis zu 80 Prozent wird das Thema in immer mehr Kommunen diskutiert. In Tostedt hatten die Grünen einen entsprechenden Vorstoß gewagt und die Aufnahme eines Hinweises auf die Nichtzulässigkeit von "Schottergärten" in künftigen Bebauungsplänen beantragt. "Wir meinen, dass blühende Grünflächen gerade auch in den Kommunen unverzichtbar sind, um etwas für die Tier- und Pflanzenwelt zu tun. Die Kommunen und das Land sollten daher Haus- und Gartenbesitzer auf eine bienenfreundliche Gestaltung hinweisen und wo nötig die Bauordnung durchsetzen", so Alexander Gröngröft.
Hintergrund der aktuellen Diskussion war eine Anfrage mehrerer Grünen-Abgeordneter im niedersächsischen Landtag, nachdem das Hamelner Finanzamt nach Hinweisen durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen zu der Auffassung gekommen sei, dass der eigene Schottergarten nicht der NBauO entspräche. Denn durch Stein-, Schotter- und Kiesflächen geht Insekten, die Amphibien, Reptilien, Vögeln und Kleinsäugern als Nahrung dienen, weiterer Lebensraum verloren. Außerdem erfüllen mit Flies-, Kies- und Schotter versiegelte Fläche nicht mehr die natürliche Bodenfunktion und sind insbesondere bei starkem Regen weniger in der Lage, Niederschlagswasser aufzunehmen.
In Tostedt wurde der Grünen-Antrag nach einiger Diskussion mit 18 zu zehn Stimmen und zwei Enthaltungen angenommen.

Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

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