Baugebiet "Amselweg-Ost"
Die Waldeidechsen sind in Handeloh bereits umgezogen

Im "Amselweg-Ost" sollen acht Baugrundstücke entstehen  | Foto: Skizze: Planungsbüro Patt
  • Im "Amselweg-Ost" sollen acht Baugrundstücke entstehen
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bim. Handeloh. Mit dem Bebauungsplan "Amselweg-Ost" und der während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen befasst sich der Umwelt-, Bau- und Planungsausschuss der Gemeinde Handeloh in seiner Sitzung am Montag, 8. Juni, um 19.30 Uhr auf dem Hof Kröger, Im Dorf 8.

Neue Baugrundstücke

Wie berichtet, sollen am östlichen Ende der Straße Amselweg acht jeweils rund 1.000 Quadratmeter große Baugrundstücke ausgewiesen werden. Die Gemeinde begründet das mit der Deckung der Nachfrage nach Einfamilienhausgrundstücken und dem "Lückenschluss" zwischen der bestehenden Bebauung im Amselweg/Mergelweg und der Bahntrasse. Die Neubauten würden die bestehende Bebauung nach Art und Maß fortführen.

Waldeidechsen umgesiedelt

Folgen der Verwaltungsausschuss und der Rat den Abwägungsvorschlägen der Gemeinde, müssen lediglich einige redaktionelle Klarstellungen erfolgen, unter anderem zu Bepflanzung und Lärmschutz. Was den Umweltschutz angeht, sei eine dort zuvor ansässige Waldeidechsen-Population umgesiedelt worden.
Die Kompensation des Eingriffs in die Natur kann laut Verwaltung allerdings nicht vollständig im Plangebiet ausgeglichen werden. Somit habe der Erschließungsträger für notwendige Kompensationsmaßnahmen zwei Flächen des landkreiseigenen Flächenpools vertraglich gesichert.

• Weiterhin geht es um einen Befreiungsantrag für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung "Am Büsenbach". Da der Antragsteller das Haus nicht parallel zur Grundstücksgrenze errichten möchte, käme es an der nördlichen Ecke des Hauses zu einer Überschreitung des Baufensters um 3,15 Meter. Begründet wird die beantragte Überschreitung der Baugrenze mit dem Wunsch der Erhaltung des Baumbestandes auf dem Grundstück. Diesen Grund erkennt die Gemeinde aber nicht an. Nach Auffassung der Verwaltung hat die Aufstellung des Hauses parallel zur Grundstücksgrenze unter Beachtung der Baugrenze keine größere Überschneidung der Grundfläche des Hauses mit den Kronen- und Wurzelbereichen der Bäume zur Folge als die gewünschte Platzierung. Daher schlägt die Verwaltung vor, den Befreiungsantrag nicht zu befürworten.

Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

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