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ERHEBLICHE STAUGEFAHR AUF DER A1 AM WOCHENENDE

Politik berät erneut
Neue Regeln für die Gewerbeansiedlung in Heidenau

Die Erweiterung des Gewerbegebietes Heidenau neben der Arla-Kühlhalle beschäftigt die Heidenauer Gemeindepolitik seit Jahren | Foto: bim
  • Die Erweiterung des Gewerbegebietes Heidenau neben der Arla-Kühlhalle beschäftigt die Heidenauer Gemeindepolitik seit Jahren
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bim. Heidenau. Um eine Baumpflanzaktion und die Baumpflege sowie die erste Änderung des Bebauungsplanes Gußkamp geht es im Wege-, Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Heidenau am Dienstag, 25. August, um 20 Uhr im Gasthaus Burmester. Erneut steht auch der Flächennutzungsplan für das Gewerbegebiet Heidenau auf der Tagesordnung. Die UWG hat zu dem Thema einen Änderungsantrag gestellt.
Wie berichtet, ist das vom Gemeinderat beschlossene Vorgehen, Gewerbebetriebe in Heidenau projektbezogen anzusiedeln, an der dafür erforderlichen Planungszeit gescheitert. Beide Planungsschritte, Flächennutzungs- und Bebauungsplanung, zeitgleich und erst nach einer Ratsentscheidung für einen anzusiedelnden Betrieb zu starten, führt zu einer Planungszeit, die von Firmen nicht mitgetragen wird. Aufgrund dieser Erfahrung beantragt die UWG-Fraktion:

  • Für die Erweiterung der Gewerbefläche in Heidenau an der K15 werden die dafür erforderlichen Planungsschritte (Flächennutzungs- und Bebauungsplan) getrennt.
  • Der von der Gemeinde Heidenau an die Samtgemeinde Tostedt gestellte Änderungsantrag zum Flächennutzungsplan, Teilplan Heidenau, für die Erweiterung der Gewerbefläche an der K15 bleibt in geänderter Form bestehen.
  • Ein Bebauungsplan wird nach der Neuausweisung einer Gewerbe-Erweiterungsfläche im Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Tostedt, Teilplan Heidenau - wie vom Gemeinderat beschlossen - mit umfassender Einwohner-information projektbezogen aufgestellt. Bebauungspläne für den Bereich des Gewerbegebietes Heidenau werden zukünftig als „klimaneutrale“ Bebauungspläne aufgestellt.
  • Der Gemeinderat erarbeitet neben den bereits festgelegten Vorgaben (Hallen- und Flächengröße) weitere Voraussetzungen, wie z.B. Anzahl der Arbeitsplätze und klimaneutrale Zertifizierung der Betriebe.
Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

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