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Samtgemeinderat Tostedt beschließt Bürgerbeteiligung bei Windkraftanlagen, aber die Baugenehmigung ist bereits erteilt

Heidenaus Bürgermeister Reinhard Riepshoff vor einer der vier bestehenden Windenergie-Anlagen | Foto: archiv bim
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bim. Tostedt. Beteiligung erwünscht, aber sinnlos. So könnte man die abstruse Situation beschreiben, die sich beim Thema Windkraftanlagen in Heidenau ergeben hat. Nördlich der A1 bei Hollinde möchte die MB Energy GmbH drei Windenergie-Anlagen (WEA) errichten. Der Samtgemeinderat Tostedt hat jetzt beschlossen, die Bürger und Behörden im Verfahren der dafür notwendigen Flächennutzungsplan-Änderung zu beteiligen. Allerdings hat der Landkreis Harburg als Baugenehmigungsbehörde Fakten geschaffen und dem Investor die Baugenehmigung bereits vor rund zwei Monaten erteilt - wenn auch mit vielen Auflagen.
Zum Hintergrund: Für Bebauungspläne (B-Pläne) sind die Gemeinden zuständig, für Flächennutzungspläne (F-Pläne) die Samtgemeinden und für das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) der Landkreis. Mit der F-Plan-Änderung will die Samtgemeinde die Konzentrationsflächen für Windenergienutzung den aktuellen Zielen der Raumordnung anpassen.
Allerdings hinkte der Landkeis mit der Verabschiedung des aktuellen RROP 2025, nach dem die WEA genehmigt werden konnten, hinterher. Und mit dem bis dato gültigen RROP 2007 ließ sich die neue Windenergie-Konzentrationsfläche an der A1 nicht vereinbaren. Um die Baugenehmigung dennoch durchzupeitschen, hatte der Landkreis ein sogenanntes Zielabweichungsverfahren durchgeführt, sodass die WEA doch genehmigt werden konnten.
Dass der Investor ein Interesse daran hat, seine Anlagen schnell zu errichten, liegt auf der Hand: 2017 läuft die Subventionierung von Windkraftanlagen an Land aus. Nur Anlagen, die bis Ende 2016 genehmigt werden und in 2017 oder 2018 in Betrieb gehen, erhalten noch die gesetzlich festgelegte Vergütung.
Der Arbeitskreis Naturschutz (AKN) Tostedt hatte im ersten, frühzeitigen Beteiligungsverfahren bereits massive Bedenken geäußert, unter anderem weil es keine Aussagen zur Flora Fauna Habitat (FFH)-Verträglichkeit und keine Gutachten zu Fledermäusen gibt.
„Ich halte das Verfahren für fragwürdig“, hatte AKN-Mitglied Uwe Quante im Bau- und Planungsausschuss Ende August gesagt. „Wir stellen die Windenergieanlage erstmal dahin und wenn es Fledermäuse gibt, schalten wir sie zu bestimmten Zeiten ab“, meinte er zu der Vorschlägen in der Abwägung.
Gerhard Netzel (SPD) teilt die Bedenken und versagte in der Ratssitzung seine Zustimmung: „Ich persönlich finde das gesamte Verfahren absurd, wenn B- und F-Plan überholt werden und eine Genehmigung erteilt wird, ohne dass die nötigen Untersuchungen vorliegen.“
Heidenaus Bürgermeister Reinhard Riepshoff (Grüne) warb für eine Zustimmung der Fläche. Denn ansonsten wäre womöglich die bereits bestehende Windenergiefläche neben der K15 erweitert worden, wo 2005 gegen den Willen der Heidenauer Bürger vier WEA gebaut worden seien. Die Gemeinde hatte bereits vergangenen Herbst den B-Plan „Windpark Hollinde“ aufgestellt.
Außerdem hatte Mathias Beckmann von MB Energy der Gemeinde bereits Anfang 2013 zugesagt, dass mit der von ihm für die WEA bei Hollinde gegründeten Gesellschaft „Heidenau A1 Projekt GmbH & Co. KG“ die Steuern in der Gemeinde bleiben würden.
Weiterhin Bestandteil der Abstimmung: Die Windenergie-Fläche in Wistedt wird aufgehoben und wieder zur Landwirtschaftsfläche, die Fläche für WEA in Wüstenhöfen wird vergrößert.
Bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung wurde die Bürger- und Behördenbeteiligung für die Konzentrationsflächen für Windenergienutzung beschlossen.
• Übrigens: Auch bei der Erweiterung des Gewerbegebietes in Heidenau zugunsten eines Kühllagers der Firma Arla hat die Bebauungsplanung die eigentlich vorgeschaltete bzw. zumindest parallel laufende Flächennutzungsplanung der Samtgemeinde Tostedt überholt. Die Halle steht längst und wurde bereits im Juni offiziell in Betrieb genommen.

Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

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