Steuern in der Samtgemeinde Tostedt

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Gegen Festsetzung und Betrag kann Einspruch erhoben werden

bim. Tostedt. Die Samtgemeinde Tostdt gibt die Festsetzung von Grund- und Gewerbesteuern der Mitgliedsgemeinden für das Jahr 2018 bekannt.
Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Lüneburg, Adolph-Kolping-Straße 16, 21337 Lüneburg schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden.
Einsprüche, die sich gegen den Steuermessbetrag richten, sind direkt beim Finanzamt Buchholz, Bgm.-Adolf-Meyer-Straße 5, 21244 Buchholz, einzulegen.
Durch die Einlegung von Rechtsmitteln (Einspruch gegen den Steuermessbescheid / Klage gegen den Steuerbescheid) wird die Verpflichtung zur Zahlung der angeforderten Beträge nicht aufgehoben.

Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

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