Vandalismus im Parkhaus Tostedt: Jetzt entscheidet die Politik über Videoüberwachung
bim. Tostedt. Schäden im Parkhaus am Bahnhof, die in den vergangenen Monaten in die Zehntausende Euro gingen, und zuletzt ein spektakulärer Unfall, bei dem ein Audi Q3-Fahrer fast den Zaun auf dem oberen Parkdeck durchbrach und einen Pfeiler rammte, veranlassen die Tostedter Verwaltung nun zum Handeln. Wie berichtet, soll die Politik über eine Benutzungssatzung für den Parkbereich und Videoüberwachung diskutieren. Mit dem Thema befasst sich der Umwelt-, Bau- und Planungsausschuss der Samtgemeinde am Donnerstag, 25. Januar, um 18 Uhr im Rathaus-Sitzungsraum, Schützenstraße 26a.
Im Bereich der P+R-Parkplätze und vor allem im Parkhaus seien in erheblichem Umfang Sachbeschädigungen, Schmierereien, Belästigungen von Nutzern und sonstige Vandalismusschäden zu beklagen. Personen, die im Parkhaus Alkohol konsumieren, Autorennen veranstalten und auch während der Nachtzeiten erheblichen Lärm verursachen, hätten bislang nur im Rahmen des privatrechtlichen Hausrechts durch den Eigentümer des Platzes verwiesen werden können.
"Treppenhäuser wurden mehrfach durch Fäkalien verschmutzt und dadurch unbenutzbar. Die Beleuchtungsanlage, die gerade für die Sicherheit im Winter elementar wichtig ist, wurde wiederholt beschädigt und außer Kraft gesetzt. Besonders schwerwiegend war in letzter Zeit der Einsatz eines Laser-Pointers, mit dem Nutzer des Parkhauses geblendet werden sollten", beschreibt Jürgen Lürtzing vom Ordnungsamt in der Sitzungsvorlage. Im Fall von Sachbeschädigungen, Autorennen und Gefährdung durch Laserpointer handele es sich um Straftatbestände. "Es besteht die Gefahr, dass das Sicherheitsgefühl für die Parkplatz-Nutzer sinkt", so Lürtzing weiter.
In Abstimmung mit der Polizei soll daher die Nutzung des Parkbereichs zukünftig durch eine Benutzungssatzung geregelt und so der Aufenthalt dort ausschließlich auf Nutzer des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) am Bahnhof Tostedt beschränkt werden. Alle anderen Personen könnten dann ausgeschlossen und gegebenenfalls des Platzes verwiesen sowie eine missbräuchliche Nutzung durch Verwarnungs- und Bußgeldverfahren durch die Verwaltung und die Polizei vor Ort geahndet werden.
Zur Verfolgung von Straftaten wird durch die Benutzungssatzung zusätzlich der Einsatz einer Videoüberwachung zugelassen. Eine Aufzeichnung soll grundsätzlich über 24 Stunden erfolgen, wobei die Auswertung der Polizei obliegt. Zur Beweissicherung und Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten soll die Aufbewahrungsfrist im Einzelfall verlängert werden können.
Weiteres Thema sind Blühstreifen. Diese anzulegen, hatte der Linken-Ratsherr Jens Westermann beantragt und der Rat im vergangenen September beschlossen. Mit Beginn des Frühjahres könnten nun, sofern die Politik zustimmt, als Pilotprojekt folgende Flächen mit Wildblumenmischungen in blühende Inseln oder Randstreifen verwandelt werden:
- vorhandene Randstreifen entlang der Gemeindeverbindungsstraße 37 (Dohren-
Bötersheim), begleitend zur vorhandenen einreihigen Obstbaumallee;
- Bereiche der großflächigen Grünflächen hinter dem Feuerwehrgerätehaus in Otter, die nicht durch Übungen der Feuerwehr u.ä. benötigt werden;
- Bereiche auf den Grünflächen des Rathauses der Samtgemeinde Tostedt, z.B. Auflockerung der intensiv gepflegten Rasenflächen, Randbereiche an den Gebäuden.
Die Blühflächen sollen in Absprache mit dem Bauhof gepflegt und dazu auch die Bundesfreiwilligendienstleistenden im Umwelt und Naturschutz eingebunden werden. Mit den Pilotprojekten sollen erste Erfahrungen gesammelt werden und bei guten Ergebnissen in den folgenden Jahren weitere geeignete Flächen folgen.
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