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Forstbeamter kritisiert: "Manche Jäger kennen nicht die gesetzliche Grundlage für den Leinenzwang"

Auch im Buchholzer Stadtwald müssen Hunde während der Brut- und Setzzeit an der Leine geführt werden | Foto: Oliver Sander
  • Auch im Buchholzer Stadtwald müssen Hunde während der Brut- und Setzzeit an der Leine geführt werden
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(bim). "Hunde, die nicht gehorchen, sind immer und zu jeder Zeit an der Leine zu führen - sowohl in der freien Landschaft als auch im öffentlichen Bereich", sagt Wolfgang S. aus Tostedt. Denn solche streunenden und wildernden Hunde können Wildtieren auch außerhalb der vom 1. April bis 15. Juli wegen der Brut- und Aufzuchtzeit geltenden Anleinpflicht gefährlich werden. Was den Forstbeamten und Hundekenner aber ärgert ist, wenn Hundehalter, deren Vierbeiner aufs Wort hören, in der Brut- und Setzzeit von Leuten mit Halbwissen gegängelt werden. Und das zum Teil auch von anmaßenden Jägern.
Die Anleinpflicht auf Grünflächen, Wiesen und Feldern in der freien Landschaft sowie an und in Wäldern ist im "niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG)" geregelt. Laut diesem Gesetz gehören Straßen und Wege, die für den öffentlichen Verkehr bestimmt sind, allerdings nicht zur "freien Landschaft". Gleiches gelte für viele Gemeindeverbindungswege, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind, erklärt Wolfgang S. Ausgerechnet ein ihm bekannter Jäger habe ihn aber beim Spaziergang mit seinem frei laufenden Münsterländer belehren wollen und behauptete, dass Hunde außerhalb geschlossener Ortschaften während der Brut- und Aufzuchtzeit grundsätzlich anzuleinen seien. "Da er augenscheinlich den Gesetzestext nicht kannte, hat er ihn von mir am Abend im Briefkasten gefunden", berichtet Wolfgang S. Er weist allerdings auch darauf hin, dass das Streunen beginne, sobald der Hund den öffentlichen Weg verlässt.
Widersinnig ist für Wolfgang S. zudem, dass u.a. Blindenhunde und Hunde zur rechtmäßigen Jagdausübung von dem Leinenzwang ausgenommen sind. Letztere "befugte Hunde" stellten für junge Wildtiere ebenfalls ein Risiko dar, schließlich seien sie ja fürs Stöbern, Hetzen und Apportieren ausgebildet. Und dass Blindenhunde ohne Kontakt zu ihrem Halter laufen, hält er für unwahrscheinlich.
"Ich bitte vorschnelle Jäger, sich erst einmal mit der rechtlichen Lage auseinanderzusetzen, bevor sie vermeintliche Macht ausüben wollen", so Wolfgang S.

Antworten auf viele Fragen zur Anlein-Regelung gibt es auf der Homepage des niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter
Mit dem Hund in der freien Landschaft

www.ml.niedersachsen.de (Stichwort: Anleinpflicht)

Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

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