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Bade-Parkplatz in Tostedt: "Es fehlen zwei 30 km/h-Schilder"

Benno Hölscher steht am einzigen 30 km/h-Schild auf dem Bade-Parkplatz. An den anderen beiden Abfahrten werden die Benutzer nicht auf die Geschwindigkeitsbeschränkung hingewiesen
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bim. Tostedt. "Ich habe den Eindruck, die Tostedter Gemeindeverwaltung ist nicht handlungsfähig", kritisiert Benno Hölscher. Obwohl er die Gemeinde bereits vor rund einem Jahr auf die seiner Überzeugung nach unzureichende Beschilderung der Tempo-30-Zone in der Poststraße hingewiesen habe, ist nichts geschehen. "Ich habe nichts dagegen, wenn im Bereich von Schulen und Kindergärten zu schnell fahrende Kfz-Führer geblitzt werden, aber dann muss auch das Drumherum stimmen", so Hölscher.
Der Grund für seine Kritik: Die Poststraße ist kurz nach der Einmündung von der B75 und bis zur Kreuzung Baumschulenweg hinter Grundschule und Kinderland als Tempo-30-Zone ausgewiesen. Die Parkplatznutzer des Einkaufscenters Bade werden darauf aber nur an einer Ausfahrt Richtung Poststraße hingewiesen. Doch seit der Erweiterung des Kaufhauses im September 2015 gibt es nun zwei zusätzliche Parkplatzauf- und -abfahrten an der Poststraße. Dort habe die Gemeinde versäumt, 30-er Schilder aufzustellen, so Hölscher.
Das Problem: Es gibt auch von der B75 aus eine Zufahrt zum Bade-Parkplatz. Autofahrer, die sich nicht auskennen, dort auf den Parkplatz fahren und eine hintere Ausfahrt zur Abfahrt nutzen, erfahren nicht, dass sie sich in einer 30er-Zone befinden und sind womöglich zu schnell unterwegs.
"Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) muss der Bereich der Zone 30 am Anfang und am Ende mit einem entsprechenden Schild gekennzeichnet sein. Das ist hier nicht der Fall, obwohl die StVO auch auf dem privaten Parkplatz Gültigkeit hat", erläutert Benno Hölscher. Denn die StVO gilt überall dort, wo öffentlicher Verkehr stattfindet - auch auf Parkflächen, die öffentlich für jedermann zugänglich sind, egal, wem die Fläche gehört. "Was wäre das für ein Aufwand, wenn die Kreisverwaltung wegen der unzureichenden Beschilderung die ganzen Widersprüche abarbeiten müsste", sagt Benno Hölscher.
Die Verwaltung jedoch widerspricht Benno Hölschers Interpretation und verweist auf die Umkehr der Beweislast innerhalb geschlossener Ortschaften zu Lasten des Autofahrers.
Jürgen Lürtzing, Fachbereichsleiter Ordnung und Verkehr bei der Samtgemeinde Tostedt, verweist auf den Paragrafen 39 der Straßenverkehrsordnung zu Verkehrszeichen:
"Angesichts der allen Verkehrsteilnehmern obliegenden Verpflichtung, die allgemeinen und besonderen Verhaltensvorschriften dieser Verordnung eigenverantwortlich zu beachten, werden örtliche Anordnungen durch Verkehrszeichen nur dort getroffen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend geboten ist.
Innerhalb geschlossener Ortschaften ist abseits der Vorfahrtstraßen mit der Anordnung von Tempo 30-Zonen zu rechnen."
Bedeutet also: Verkehrsteilnehmer müssen abseits von Vorfahrtstraßen innerhalb einer Ortschaft auch ohne Beschilderung damit rechnen, dass sie in einer Tempo-30-Zone unterwegs sind, und ihre Geschwindigkeit entsprechend anpassen.

Geplante Verkehrsberuhigungen auf Gemeindegebiet

Wie berichtet, will die Gemeinde Tempo 30 auch im weiteren Verlauf der Poststraße bis zur Straße Am Bahnhof ausweisen einschließlich der Querstraßen Baumschulenweg, Freudenthalstraße, Ostdeutsche Straße, Mittelweg, Buchenweg, Am Bahnhof und Am Helferichheim. Da die Poststraße aber ab Baumschulenweg bis Am Bahnhof als Vorfahrtstraße ausgewiesen ist, muss dafür die übergeordnete Verkehrsbehörde des Landkreises zustimmen.
Eigenständig tätig werden kann die Gemeinde allerdings in Zusammenarbeit mit der bei der Samtgemeinde angesiedelten Unteren Verkehrsbehörde bei der Ausweisung von Tempo 30 in der unteren Freudenthalstraße und der Einbeziehung der Schützenstraße in die bestehende Tempo-30-Zone bis zum Bahnübergang.
Weiterhin zur Verkehrsberuhigung geplant:
• Die Gemeinde will beim Landkreis Harburg eine Geschwindigkeitsreduzierung auf der Bahnhofstraße zwischen Kreisel Baumschulenweg und B75 auf 30 km/h beantragen.
• Für die Straße ‚Am Bahnhof‘ soll aus Sicherheitsgründen eine
Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h als Streckengebot oder im Rahmen einer einheitlichen Tempo-30-Zone geprüft werden.
• Überprüft werden soll wegen der steigenden Schülerzahlen aus der Gartenstadt Heidloh auch die Sicherheit auf den Schulwegen in Todtglüsingen. Dazu gehören die Breiten der Fußwege und die Querungsmöglichkeiten an der Harburger Straße, der Lohberger Straße (K57) und der Niedersachsenstraße sowie die Möglichkeit, die beiden Fußgängerampeln durch eine Vollampel mit ausreichenden Wartebereichen an der Harburger Straße zu ersetzen, und in den unübersichtlichen Kurven 30 km/h auszuweisen.

Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

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