Reihenweise Bäume in Handeloh gefällt / Bei einer Baugenehmigung müsste aufgeforstet werden

Das einst kleine Wäldchen wurde plattgemacht | Foto: privat
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bim. Handeloh. Erst waren etliche Handeloher auf Zinne, weil sie befürchteten, dass für das entlang der Wörmer Straße geplante Wohnbaugebiet diverse Bäume gefällt werden, und nun das: Zwischen Friedhofstraße und Lohbergen Weg wurde ein kleines Waldstück komplett gerodet. Auch alte Eichen mit einem Durchmesser von einem Meter und mehr liegen geschlagen am Straßenrand. „Spaziergängern und Anwohnern bietet sich ein Bild des Schreckens“, klagt eine WOCHENBLATT-Leserin.
Das Waldstück sei ein echtes Kleinod gewesen, in dem schützenswerte Tiere wie Grünspecht und Fledermäuse eine Heimat gefunden hätten. Für die Naturfreundin ist es ein Widerspruch, wenn einerseits mit der Flora und Fauna geworben und andererseits ein derartiges Handeln zugelassen wird.
Offene Kritik sei an ihn noch nicht herangetragen worden, sagt Landwirt Hermann Kröger, der mit seiner Familie den seit 1758 bestehenden Johmshof betreibt und für die Fäll-Aktion des 1.800 Quadratmeter großen Wäldchens verantwortlich ist. Seine Argumentation für die Abholzung: „Ich hatte vom Landkreis Harburg die Auflage, einen Kanalanschluss zu legen. Die Kosten muss ich wieder reinbekommen.“ Denn die rund 50 gefällten Eichen will er zum Verkauf anbieten, die Buchen selbst als Feuerholz nutzen. Außerdem: Sollte die Fläche zu Bauland werden, könnte sein Sohn auf dem Gelände ein Haus bauen. Dass dort ein Hofcafé entstehen soll, wie es laut Gerüchten im Dorf heißt, stimme aber nicht, so Kröger.
Auf die gerodete Fläche ist auch Förster Gerhard Netzel hingewiesen worden. Netzel ist Tostedts Bürgermeister und gleichzeitig Forstberater des Landkreises, der bei einem vorliegenden Bauantrag beteiligt würde. Es sei durchaus möglich, in dieser Größenordnung einen Kahlschlag auch ohne Genehmigung durchzuführen, sagt Netzel. Die Waldfläche in Bauland umzuwandeln, sei allerdings nicht so einfach. Im Falle einer Baugenehmigung würde die Fläche nach wie vor als Wald berücksichtigt. Die erste Pflicht des Eigentümers sei dann die Wiederaufforstung. Es sei denn, es gebe eine Waldumwandlungsgenehmigung im Zuge der Baugenehmigung. Dann müsse sogar in erheblich größerem Umfang neuer Wald geschaffen werden.

Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

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