Grundwasserschützer reichen Einwendungen gegen die Wasserförderung der Hamburger Wasserwerke ein

Der Vorstand der Interessengemeinschaft Grundwasserschutz Nordheide (v. li.): Gerhard Schierhorn (Pressesprecher), Karl Hermann Ott (1. Vorsitzender). Wolfgang Kröger (2. Vorsitzender) und Klaus Detlef Kröger (Kassenwart) | Foto: IGN
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(bim). Die Einwendungen der Grundwasserschützer gegen das Vorhaben der Hamburger Wasserwerke (HWW), 30 Jahre lang bis zu 18,4 Millionen Kubikmeter Grundwasser im Jahr aus der Nordheide zu fördern, hat jetzt Gerhard Schierhorn, Pressesprecher der Interessengemeinschaft Grundwasserschutz Nordheide (IGN), beim Leiter der Unteren Wasserbehörde in Winsen, Gunnar Peter, abgegeben.
Die IGN und Umweltorganisationen halten die Fördermenge für zu hoch. Zum Vergleich: Der Landkreis Harburg hat bei rund 250.000 Einwohnern einen eigenen Trinkwasserbedarf von nur rund 12,5 Millionen m³ pro Jahr.
Wie berichtet, liegt der neue Wasserrechtsantrag der HWW für das Wasserwerk Nordheide seit vergangenem Oktober in den Rathäusern des Landkreises Harburg öffentlich aus. Die HWW wollen aus 36 Brunnen auf einer Gesamtfläche von etwa 700 Quadratkilometern im Südteil des Landkreises Harburg Grundwasser für die Stadt Hamburg fördern.
Auf 40 Seiten haben die seit 1979 aktiven Grundwasserschützer in der Nordheide ihre Bedenken und Anregungen zusammengefasst und als Einwendung gegen den HWW-Antrag beim Landkreis Harburg eingereicht.
Karl Hermann Ott, Vorsitzender der IGN: „Wir haben uns mehrere Wochen mit den 17 Ordnern des HWW-Antrags beschäftigt. Hätten die Wasserwerke sich auf die wesentlichen Fakten konzentriert und die Schönschreiberei weggelassen, hätten wir auf die Hälfte der Unterlagen verzichten können und wären vermutlich auch sehr viel schneller mit der Bewertung der eingereichten Unterlagen fertig gewesen.“
Zur Erinnerung: Seit Auslaufen der alten 30-jährigen Bewilligung von 1974 - also seit dem 1. Januar 2005 - fördern die HWW jedes Jahr rund 15 Millionen m³ Grundwasser auf der Grundlage einer rechtlich fragwürdigen Erlaubnis, die bis zur nächsten Bewilligung gilt. Diese Erlaubnis hat Ende 2004 der letzte Regierungspräsident der Bezirksregierung Lüneburg ohne Beteiligung der Öffentlichkeit mit einem
Federstrich erteilt. Danach wurden sämtliche Zuständigkeiten in dieser Angelegenheit auf den Landkreis Harburg übertragen.
"Der Landkreis Harburg und die HWW haben bis jetzt mehr als elf Jahre gebraucht, um einen Verlängerungsantrag für die Grundwasserförderung in der Nordheide zu diskutieren. Die Erwartungen an diesen wasserrechtlichen Antrag waren von unserer Seite entsprechend hoch, doch sie wurden bitter enttäuscht! Wesentliche Qualitätskriterien und Kernanforderungen an diesen neuen Antrag für eine Förderung von 18,4 Millionen m³ Grundwasser pro Jahr über die nächsten 30 Jahre konnten die Hamburger Wasserwerke nicht erfüllen", so Ott.
Einige der Kernanforderungen und Kritikpunkte für eine umweltverträgliche und mit den Menschen, Verbänden und Vereinen in der Nordheide einvernehmlich abgestimmten Grundwasserförderung:
• Die Hamburger Wasserwerke können nicht nachweisen, dass die beantragte Fördermenge wirklich für die Trinkwasserversorgung der Stadt Hamburg im Rahmen der Daseinsvorsorge benötigt wird. Alternativen zur Wasserförderung in der Nordheide wurden nicht ausreichend untersucht. Nur bei nachgewiesenem Bedarf und fehlender Alternativen kann die beantragte Wasserentnahme genehmigt werden. Das ist im vorliegenden Fall nicht gegeben.
• Die Gesamtfördermenge von 18,4 Millionen m³ pro Jahr und die dadurch verursachte, flächendeckende Grundwasserabsenkung ist für die besonders durch Naturschutzgebiete und FFH-Natura-2000-Gebiete geprägte Nordheideregion zu hoch.
• Brunnenstandorte im Naturschutzgebiet Lüneburger Heide und Grundwasserabsenkungen in grundwasserbeeinflussten Landschaftsbereichen und FFH-Natura-2000-Gebieten können nicht akzeptiert werden.
• Die Fließgewässer im Landkreis Harburg sind nach Erkenntnissen des niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) in einem „mäßigen“ Zustand. Die Grundwasserentnahme der HWW wirkt sich durch Verminderung der Grundwasserzuströme in die Fließgewässer verschlechternd auf die Wasserqualität und -quantität aus. Die europäische Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) fordert aber ein Verschlechterungsverbot; das NLWKN ist durch die EU-WRRL sogar aufgefordert, den „mäßigen“ Gewässerzustand in Richtung „guter Zustand“ zu verbessern.
• Beweissicherungsmaßnahmen für Gewässer, Teiche, Forst und Gebäude sind unzureichend und schützen nicht die potentiell Betroffenen vor Schäden, sondern nur den Antragsteller vor Schadensersatzforderungen.
Außerdem weise der vorliegende HWW-Antrag in sehr vielen relevanten Bereichen Mängel auf. Die IGN bemängelt u.a. das für die Prognose der Folgen der Grundwasserabsenkung verwendete „numerische Grundwassermodell“, bei dem nicht mit Extremwerten, sondern nur mit Durchschnittswerten gearbeitet werde. Weite Bereiche der Nordheide seien von vornherein als nicht beeinflussbar klassifiziert worden. Einige weitere Einwände:
• Rechnerische Mängel bei der Prognose der Rohrnetzverluste und Spülwasser-bedarfe, die den Wasserbedarf reduzieren.
• Gravierende Mängel bei der Berechnung der Grundwasserdargebote und damit der alternativen Grundwasserfördermöglichkeiten für die HWW in Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein.
• Unzulässige politische Einflüsse, z.B. durch den Beschluss des Hamburger Senates, Trinkwasserversorgung nur noch aus Grundwasservorkommen zu erlauben und damit die Trinkwassergewinnung aus Uferfiltrat und die Aufbereitung von Oberflächengewässern aus der Alternativenbetrachtung auszublenden.
Weitere Kritikpunkte an der Grundwasserförderung der HWW im Wasserwerk Nordheide können in der Einwendung der IGN im Internet unter: www.ign-hanstedt.de
nachgelesen werden.
Abschließend erinnert die IGN daran, dass die Bewohner der Nordheide seit Beginn der Grundwasserförderung für Hamburg in den 1980er Jahren feststellen mussten, dass immer mehr kleine Bäche zeitweise trockenfallen, im Frühjahr die Wasserstände in Teichen sinken und Moorgebiete immer mehr austrocknen. Seit 2013 werden insbesondere in den Dörfern an der Schmalen Aue auch wieder neue Gebäudeschäden beobachtet.

Die Einwendungen gegen den HWW-Antrag erhebt die IGN auch im Namen des Landesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V. (LBU). Der LBU schließt sich nicht nur inhaltlich den Argumenten an, sondern verfügt auch als anerkannter Naturschutzverband in Niedersachsen über weitergehende Klage- und Anfechtungsrechte, die die IGN nutzen will.

Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

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