Hamburger Wasserwerke auf "Promo-Tour" für die Heidewasserförderung

Informierten über den Antrag: Dr. Jörg Großmann (li.) und Hilger Schmedding
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bim. Egestorf. Der Antrag der Hamburger Wasserwerke (HWW) auf Förderung von jährlich durchschnittlich 16,1 Millionen Kubikmeter Grundwasser aus der Nordheide über einen Zeitraum von 30 Jahren liegt dem Landkreis Harburg seit einigen Wochen vor. Dagegen hagelte es bereits Kritik von der Interessengemeinschaft Grundwasserschutz Nordheide (IGN) und von Umweltschutzorganisationen. Selbst der Landkreis hat Bedenken bei der Dauer der Laufzeit. Um die Akzeptanz des Antrags bei den Nordheidjern zu fördern, sind derzeit Fachleute der HWW sozusagen auf "Promo-Tour". Jetzt standen HWW-Ressourcenmanager Dr. Jörg Grossmann und Diplom-Geologe Hilger Schmedding von der HWW-Tochter Consulaqua der Presse in Egestorf Rede und Antwort.
An "Besonderheiten" des Antrags nannten sie:
• "eine verbindliche Begrenzung der mittleren Entnahme;
• den (Wieder-)Anschluss des dritten Brunnens Schierhorn;
• eine freiwillige Überprüfung der Fördermenge alle zehn Jahre;
• eine Prüfung der Bereitstellung von HWW-Brunnen für die Feldberegnung;
• einen Worst-Case-Ansatz für das Untersuchungsgebiet;
• freiwillige Gründung eines Heidewasserfonds".
"Wir denken, das sind eine ganze Menge positiver Ansätze für den Landkreis", so Grossmann.
Wassermenge: Die beantragte Wassermenge sei nicht höher als die bisher geförderte und verteile sich mit dem wieder einbezogenen Brunnen in Schierhorn dann besser.
Die HWW hätten sich bereit erklärt, verbindlich bei 16,1 Millionen Kubikmetern Wasser zu bleiben. Die maximal beantragte Fördermenge von 18,4 Millionen Kubikmetern im Jahr beinhalte einen "Puffer" für besonders trockene Jahre oder technische Ausfälle. "Sollten wir einmal mehr brauchen, gleichen wir es im Folgejahr wieder aus", so Dr. Jörg Grossmann.
Von den jährlich im Schnitt neu gebildeten 300 Millionen Kubikmetern Grundwasser würden die HWW bei 16 Millionen lediglich rund fünf Prozent fördern, so Hilger Schmedding.
Auswirkungen: "Wir können genau sagen, welche Auswirkungen es gibt", so Dr. Jörg Grossmann. So gebe es auf einer kleinen Fläche an der Este eine Veränderung in der Vegetation. In der Toppenstedter Aue sei das Oberflächenwasser abgesenkt. Das läge aber an einer Überlagerung verschiedener Einflussfaktoren und hänge u.a. mit Gewässerregulierung und der Drainierung der Flächen durch die Landwirtschaft zusammen, erklärte er. Ohnehin betreffe das eine Fläche von drei Hektar, was gemessen an der Größe des Untersuchungsgebietes gering sei.
Grossmann gestand ein, dass es durch die Grundwasserförderung eine Reduzierung der Abflussmenge von zehn bis 20 Prozent in Fließgewässern gebe, die im weiteren Verlauf jedoch abnehme. Auch seien laut zwei unabhängigen Gutachtern dadurch keine negativen Auswirkungen auf den Naturhaushalt festgestellt worden.
Wasserbedarf: Die Wasserbedarfsprognose hätten die HWW gemeinsam mit dem Landkreis aktualisiert. Der Bedarf hänge auch von der Trockenheit bzw. Feuchtigkeit eines Jahres ab. Was die Bevölkerungsentwicklung im Versorgungsgebiet mit aktuell über zwei Millionen Abnehmern angeht, sei allein die Hamburger Bevölkerung stärker als vom Statistikamt Nord prognostiziert gewachsen. Dabei sei der Zustrom von Flüchtlingen als nicht vorherzusehendes "Event" noch nicht berücksichtigt. Auch entwickele sich die Wirtschaft besser als gedacht.
Ressourcen: Was Hamburgs eigene Wasserressourcen angeht: Ende der 1950er Jahre sei der Wasserbedarf steil nach oben gegangen. Schon nach damaligen Untersuchungen sei schnell klar gewesen, dass die HWW östlich der Luhe abnehmende Quellen hätten. "Die Ressourcen in Hamburg sind ausgenutzt", sagte Grossmann. In Schleswig-Holstein sei die Wassergewinnung durch Salzstöcke beeinflusst.
Das Elbewasser komme nicht infrage. Es sei von der Schadstoffmenge her zwar weniger belastet als in den 1950er Jahren, allerdings sei die Menge an verschiedenen neuen Schadstoffen wie Arzneimittel- oder Antbiotikaresten ein Problem. Da sei die Gesetzesregelung eindeutig, nach der immer die sicherste und qualitativ hochwertigste Ressource genutzt werden solle.
Fracking: Das Thema Fracking, auf dessen Berücksichtigung die HWW häufiger hingewiesen würden, habe mit dem Wasserrechtsantrag nichts zu tun. Das spiele sich in ganz anderen geologischen Formationen ab. Fracking, das Grossmann als "Strauß von Themen" bezeichnete, dürfe ein Trinkwassereinzugsgebiet nicht beeinträchtigen.
Wasserverbrauch: Für große Irritationen sorgte im Mai 2013 der Aufruf der HWW, die Hamburger sollten mehr Wasser verbrauchen. Es sei aus ökologischer wie ökonomischer Sicht für Norddeutschland „Schwachsinn“, Wasser zu sparen, hatte die damalige kaufmännische Chefin des Unternehmens erklärt. Und: „Wir haben grundsätzlich zu viel Wasser. 80 Prozent unserer Kosten sind Fixkosten.“ Diese müssten durch höhere Preise oder höheren Verbrauch gedeckt werden, sagte sie. Grossmann hingegen begründete das Problem mit dem in den 1950er und 1960er Jahren konzipierten Leitungssystem, das mit sinkendem Wasserverbrauch an seine Grenzen stoße. In der Kanalisation komme es zu Ablagerungen, die durch Spülungen beseitigt werden müssten. An diesen technischen Rahmenbedingungen könnten die HWW nichts ändern. Eine Stagnation in den Leitungen könne zu Verkeimungen führen.

• Die 17 Ordner umfassenden Antragsunterlagen liegen noch bis zum 15. Januar 2016 in folgenden Rathäusern aus: Buchholz, Hanstedt, Hollenstedt, Jesteburg, Neu Wulmstorf, Rosengarten, Salzhausen, Seevetal, Stelle, Tostedt, Amelinghausen, Schneverdingen und Bispingen. Die Unterlagen können zudem weiterhin im Internet unter <a target="_blank" rel="nofollow" href="http://www.landkreis-harburg.de/hww">www.landkreis-harburg.de/hww</a>heruntergeladen werden. Einwendungen sind auch nach dem 15. Januar noch möglich. Ein Erörterungstermin findet voraussichtlich im Mai 2016 statt.

Fragen zum neuen Wasserrechts-Antrag und die Antworten der HWW

1. Wie viel Wasser möchte Hamburg künftig in der Heide fördern?
Nicht mehr als bisher, aber noch umweltschonender. Beantragt wird von HWW formal die maximale Jahresmenge von 18,4 Mio. Kubikmeter pro Jahr (cbm/a), mit einer Laufzeit von 30 Jahren im Rahmen einer Bewilligung. Die tatsächliche Entnahme soll im Durchschnitt auf 16,1 Mio. cbm/a beschränkt werden.
2. Wäre das mehr als bisher?
Nein, im Gegenteil, die Menge von 16,1 Mio. cbm ist niedriger als die mittlere Entnahmemenge von 18,8 Mio. cbm, die zwischen 1983 und 2004 gefördert wurde. Das ist der Zeitraum, in dem auch die Brunnen in Schierhorn in die Förderung einbezogen waren. Diese sollen nun reaktiviert werden.
3. Wenn HWW nur 16,1 Mio. cbm braucht – warum beantragt HWW dann 18,4 Mio. cbm?
Die formal beantragte Menge fällt höher aus, weil HAMBURG WASSER einen Sicherheitspuffer einkalkuliert (Trocken- und Sicherheitszuschläge), der im Regelfall allerdings nicht ausgeschöpft wird. Kommt es allerdings zu größeren technischen Störungen oder Phasen lang anhaltender Höchstabnahmen - etwa in trockenen Sommern - muss die beantragte Menge groß genug sein, um auch in diesen Ausnahmesituationen rechtssicher Wasser fördern zu dürfen. Aus diesem Grunde lautet der Antrag auch formal auf 18,4 Mio. cbm.
HAMBURG WASSER verpflichtet sich jedoch, auf diese Zuschläge im Regelfall zu verzichten. Sollten die 16,1 Mio. cbm einmal überschritten werden müssen, wird das in darauffolgenden Zeiträumen wieder ausgeglichen. Die Beschränkung der tatsächlichen Förderung auf durchschnittlich 16,1 Mio. cbm/a entspricht der in den letzten Jahrzehnten durchschnittlich entnommenen Menge.
4. Wie kommt Hamburg auf diese Bedarfsmenge?
Der Bedarf für diese Menge wurde durch eine aufwendige Wasserbedarfsprognose bis 2045 ermittelt, die – ein Novum – von den Gutachtern des Antragstellers (ISOE und Ifo) und des Landkreises (FiW und Prognos) konsensual methodisch verfeinert und verabschiedet wurde. Sie enthält eine detaillierte Prognose des Privatkundenverbrauchs durch Analyse von über 1 Mio. Wasserzählern sowie eine gezielte Untersuchung des Wasserbedarfs von Industrie und Gewerbe auf der Grundlage der bestverfügbaren Hamburg-spezifischen Datenlage und bietet daher höchstmögliche Verlässlichkeit.
5. Woher bezieht Hamburg das restliche Trinkwasser?
Hamburg brauchte 2014 119,8 Mio. cbm Rohwasser. Davon stammte etwa ein Viertel aus Schleswig-Holstein, zwei Drittel aus Hamburger Brunnen, die am Rande ihrer Leistungsfähigkeit sind (Versalzungsgefahr). Nur die Menge, die aus diesen Ressourcen nicht zu beziehen war, wird in der Nordheide gefördert – etwa ein Achtel der gesamten Menge.
6. Welche Alternativen hat HAMBURG WASSER geprüft?
Mit dem Wirtschaftsboom nach dem Zweiten Weltkrieg stieg der Trinkwasserbedarf in der Region Hamburg stark an. Deshalb wurden in großen Untersuchungsprogrammen die Trinkwassergewinnungsmöglichkeiten in der näheren und weiteren Umgebung von Hamburg erkundet.

Rahmenplan Untere und Obere Elbe
Ab Ende der 1950er Jahre wurde in zwei Projekten der Untergrund südlich der Elbe zwischen Stade und Dannenberg erkundet. Als einziges mögliches neues Grundwasser-Gewinnungsgebiet wurde damals die Nordheide identifiziert. Im Westen sind die hydrogeologischen Verhältnisse ungünstig (schlechte Ergiebigkeit der Gw-Leiter, Gw-Versalzung), im Osten nimmt die Gw-Neubildung zu stark ab.

Untersuchungsprogramm Südwest- und Südost-Holstein
In den 1970er bis 1990er Jahre wurde in zwei weiteren Projekten in Schleswig-Holstein der Untergrund zwischen Glückstadt und Büchen erkundet. Hierbei wurden keine neuen Gw-Gewinnungsgebiete identifiziert. Wesentliches Ergebnis war, dass in beiden Projektgebieten das Gw-Dargebot durch die bestehenden Entnahmen weitgehend ausgenutzt bzw. z.T. auch übernutzt sind. Für zusätzliche Gw-Erschließungen sind in beiden Gebieten die hydrogeologischen Verhältnisse ungünstig (schlechte Ergiebigkeit der Gw-Leiter, Gw-Versalzung), im Osten nimmt zusätzlich die Gw-Neubildung zu stark ab.

Aufbereitung von Elbwasser
Die indirekte Nutzung von Elbwasser (Uferfiltrat) im Wasserwerk Kaltehofe wurde Mitte der 1960er Jahre wegen der Belastung der Elbe mit Schadstoffen eingestellt. In den vergangenen 15 Jahren hat sich die Wasserqualität der Elbe zwar wieder verbessert. Das betrifft in erster Linie die Konzentrationswerte, die zurückgegangen sind. Das Spektrum an Stoffen ist dagegen seit den 1960er Jahren größer geworden, wobei für einen Teil dieser Palette erst in den letzten zwei bis drei Jahrzehnten hinreichend genaue Analyseverfahren entwickelt worden sind. Aufgrund der im Vergleich zum Grundwasser aus der Nordheide hohen Belastungen des Elbwassers scheidet dieses als Ressource für die Trinkwasserversorgung aus. Das begründet sich unter anderem aus Vorgaben der Trinkwasserverordnung, die vorschreibt, dass Wasserversorger auf die bestmögliche, zur Verfügung stehende Ressourcen zurückgreifen müssen (z.B. TrinkwV, §6 oder auch DIN 2000,
„Leitsätze für Anforderungen an Trinkwasser, Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung der Wasserversorgungsanlagen).
7. Stimmt es, dass HAMBURG WASSER Heidewasser nach Lübeck weiterverkauft?
Nein. Tatsache ist, dass HAMBURG WASSER schleswig-holsteinisches Wasser aus dem Wasserwerk im schleswig-holsteinischen Großhansdorf bezieht. Von dort, also aus einem schleswig-holsteinischen Grundwasserkörper, bezieht auch Lübeck einen Teil seines Trinkwassers. Diese Mengen werden im Wasserwerk Großhansdorf gefördert, aufbereitet und an die Stadtwerke Lübeck geliefert. Im Wasserrecht für Großhansdorf ist eindeutig festgelegt, dass die an Lübeck abzugebende Wassermenge für Hamburger Verbraucher nicht zur Verfügung stünde.
8. Aus welchen Brunnnenfassungen wird gefördert?
Die Menge von 16,1 Mio. cbm soll künftig nicht mehr nur aus zwei Brunnenfassungen (Nordheide Ost und West) entnommen werden, sondern auch aus der Fassung Schierhorn, die wieder in Betrieb genommen werden soll. Das ermöglicht ein noch reagibleres, nachhaltig ökologisches Brunnenmanagement zur Entlastung empfindlicher Gebiete.
9. Aus welchen Tiefen fördert Hamburg das Wasser?
Die Brunnen des Wasserwerks Nordheide fördern aus dem tiefsten, dem dritten Grundwasserleiter. Je nach Höhenlage des Brunnenstandorts und der geologischen Situation sind die Brunnen in Tiefen zwischen 55 m und 326 m verfiltert.
10. Wo kommt das Grundwasser her?
Das Einzugsgebiet erstreckt sich von den Brunnen aus nach Süden zum Tütsberg hin. Die Grundwasserneubildung unter den Heidegebieten ist besonders hoch.
11. Ist denn immer genug Wasser da?
Ja, weil sich das Grundwasser über den natürlichen Wasserkreislauf aus Verdunstung – Niederschlag – Versickerung stetig neu bildet. Jährlich entstehen in der Nordheide rund 300 Mio. Kubikmeter Grundwasser neu. Davon entnimmt HAMBURG WASSER lediglich rund fünf Prozent für die Trinkwasseraufbereitung. Es ist also sichergestellt, dass die natürlichen Ressourcen nicht überreizt werden. Die Grundwasserneubildungsrate wird durch technische Überwachungssysteme und Grundwassermessstellen permanent überwacht, sodass sich verändernde Grundwasserstände frühzeitig erkannt würden.
12. Wie kommt es denn, dass immer wieder Gewässer trockenfallen?
Es sind und werden keine Gewässer durch die Förderung des Wasserwerks Nordheide trockengelegt. Es werden im Bereich der Fassung und nördlich davon die Abflussmengen in den Fließgewässern um bis zu 20% reduziert. Ökologische Schäden sind dadurch nicht entstanden, das hat die seit Mitte der 1970er Jahre durchgeführte Beweissicherung ergeben. Diese ist von unabhängigen Gutachtern durchgeführt und von zwei Gutachterteams unabhängig von einander ausgewertet worden.
Tatsächlich fallen aber in der Nordheide immer wieder mal kleine Bäche trocken. Das sind Abschnitte, die direkt unterhalb von Quellen im Bereich schwebender Grundwasserkörpern liegen. Diese Quellen und Gewässerabschnitte haben keinen hydraulischen Kontakt zum potentiell beeinflussbaren obersten Grundwasserleiter. Die betroffenen Gewässerabschnitte sind auch schon früher trocken gefallen. Bachnamen wie zum Beispiel „Schwindebach“ deuten auf diese natürlichen Verhältnisse hin.
13. Könnte die ganze Heide austrocknen?
Nein. Die Heide ist von Natur aus eine Trockenvegetation. Sensibel gegenüber Grundwasserabsenkungen sind dagegen Feuchtgebiete (nicht alle haben Anschluss an den oberflächennahen Grundwasserleiter) und die Flussauen.
14. Hat es in den vergangenen Jahrzehnten Ertragseinbußen auf Seiten der Landwirtschaft gegeben, die durch die Grundwasserförderung entstanden sind?
Parallel zur Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung im Jahre 1974 wurde eine umfangreiche Beweissicherung angeordnet. Nach mehr als 30 Jahren Wasserförderung stellt diese eindeutig fest, dass es lediglich in einzelnen äußerst trockenen Jahren und nur auf wenigen grundwasserbeeinflussten Nutzflächen (bis zu 60 ha) rechnerisch ermittelte, geringe Ertragsbeeinträchtigungen gegeben hat. Die betroffenen Landwirte wurden und werden von HAMBURG WASSER entschädigt.
15. Gab es Gebäudeschäden?
Auf Anordnung durch die Bezirksregierung Lüneburg sind an 64 signifikanten Gebäuden im Bereich setzungsempfindlicher Schichten im Absenkbereich des Wasserwerks Nordheide von unabhängigen Gutachtern Maßnahmen zur Beweissicherung bezüglich Setzungsschäden durchgeführt worden. Im Februar 1982 fand die Feststellung des Null-Zustands statt, die Nachschauen wurden 1983, 1984 und 1989 durchgeführt. Es wurden keine Schäden durch die Grundwasserabsenkung festgestellt. Anlässlich eines Pumpversuchs wurden zwischen 2000 und 2004 an 15 signifikanten Objekten beweissichernde Maßnahmen durchgeführt. Wiederum wurden keine Schäden durch die Grundwasserförderung festgestellt. Als Ursachen für beobachtbare Risse wurden Konstruktionsmängel und unzulängliche Gründung identifiziert.
16. Eine Laufzeit von 30 Jahren – warum so lange?
Die Laufzeit von 30 Jahren erklärt sich aus der notwendigen Planungssicherheit für anstehende, umfangreiche Investitionen, die im Zuge der Erneuerung bzw. Instandhaltung der Versorgungseinrichtungen in der Nordheide vorgenommen werden müssen. Sie belaufen sich auf mehr als 100 Mio. €. Mit der geplanten Laufzeit für die Bewilligung ist auch der generelle Aspekt einer Planungssicherheit berücksichtigt, auf die die öffentliche Trinkwasserversorgung angewiesen ist. Auch die Länge von Antragsverfahren (dieser Antrag wird seit 15 Jahren bearbeitet) macht eine solche Laufzeit sinnvoll.
17. Welche Zulassungsform sollte am Ende stehen?
HAMBURG WASSER hat eine Bewilligung beantragt. Die Bewilligung ist die in Verfahren dieses Fördervolumens, dieser Versorgungsbedeutung (13 % der Hamburger Wasserversorgung bzw. bis zu 40 % in der Versorgungszone West) und dieses Investitionsumfangs (s.o.) angemessene und auch übliche Rechtsform, da sie größtmögliche Rechtssicherheit gewährt.
18. Die Sorge ist ja, das Klima könnte sich so ändern, dass die Heide nicht mehr genug Wasser hergibt. Wie reagiert man dann bei einer Bewilligung?
HAMBURG WASSER hat Revisionsklauseln angeboten, die die Aktualisierung der Bedarfs- und Dargebotsstudien sowie eine nachfolgende Überprüfung und ggf. Anpassung von Menge und Fördermanagement im zehnjährigen Turnus festschreiben. So ließe sich auf eventuelle unerwartete Veränderungen der Umwelt bzw. der Grundwasserneubildung zuverlässig reagieren.
19. Gibt es weitere Maßnahmen des Entgegenkommens?
HAMBURG WASSER ist auch an anderen Stellen der Diskussionslage im Landkreis über die gesetzlichen Normen hinaus weit entgegengekommen. Gesetzliche Verpflichtungen, die sich aufgrund der Analyse ergeben, werden ohnehin umgesetzt. Darüber hinaus gehende Ansätze und Maßnahmen betreffen die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS), den Heidewasserfonds und die Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen sowie der Freien und Hansestadt Hamburg.
20. Welche Zugeständnisse sind das denn in der UVS?
- Zustimmung zur großräumigen Abgrenzung des Gebietes entsprechend eines „worst-case“-Ansatzes.
- Freiwillige Berücksichtigung des Nullzustandes (vor 1982) als Vergleichsgrundlage in der UVS und als Grundlage für das
„umweltvorsorgeorientierte“ Vorgehen bei der Bewertung von Auswirkungen auch außerhalb der FFH-Gebiete
- Freiwillige Kompensation auch von nur vermuteten Beeinträchtigungen
- Freiwillige Maßnahmen zur Verbesserung des auch durch Gewässerausbau und Flächendrainung beeinträchtigten Landschaftswasserhaushalts. Der den Antragsunterlagen beiliegende „Landschaftspflegerische Begleitplan“ gibt Aufschluss über die gesetzlich geforderte Kompensation und zeigt informativ auch die Maßnahmen auf, die freiwillig durch HAMBURG WASSER durchgeführt werden sollen.
21. Der Heidewasserfonds ist auch eine freiwillige Leistung. Was soll er bezwecken?
Hier will sich HAMBURG WASSER zur Umsetzung der vorstehend beschriebenen freiwilligen Maßnahmen zusätzlich finanziell und inhaltlich engagieren, und zwar durch die Ermöglichung von zusätzlichen oberflächenwasseroptimierenden naturschutzfachlichen Maßnahmen zur Verbesserung des Landschaftswasserhaushaltes und der Gewässerstruktur.
22. Wer finanziert den Heidewasserfonds?
Während der Laufzeit der Bewilligung kommt das Geld von der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH).
23. Wer entscheidet über die Projekte des Heidewasserfonds?
Es wird ein Gremium gebildet mit Einbeziehung aller relevanten Akteure (Naturschutz, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Behörden etc.).
24. Warum braucht es eine Verwaltungsvereinbarung zwischen den Bundesländern? Eigentlich braucht man das nicht. Aber das ist eine vertrauensbildende Maßnahme für die Bewohner der Heide. Sie wollen sehen, dass alle Abmachungen im Wasserrechtsverfahren auch im politischen Raum abgesichert sind.
- Sie stellt auf die niedersächsischen Interessen einer ökologisch nachhaltigen Trinkwasserbewirtschaftung ab, berücksichtigt aber zeitgleich die Interessen Hamburgs in Bezug auf eine sichere Trinkwasserversorgung
- Sie bietet eine rechtliche Verankerung für den Heidewasserfonds.
- Stand: Die Verwaltungsvereinbarung liegt in der letzten Fassung von Oktober 2015 vor. Der Entwurf ist einvernehmlich abgestimmt. Einige Punkte sind aber noch zu klären (Höhe der Mittel etc.)
25. Was sind die nächsten Schritte?
- Oktober 2015: Beginn der öffentlichen Auslegung, anschließend Einholen und Auswertung der Stellungnahmen, danach Erörterung (voraussichtlich Mai 2016)
- 4. Quartal 2016: angestrebte Erteilung der Bewilligung
26. Wie bleibt HAMBURG WASSER in der Region präsent?
HAMBURG WASSER möchte als verlässlicher Partner in der Region wahrgenommen werden, der am Wohlergehen der Heide höchstes Interesse hat. Dies geschieht auch künftig unter anderem
- durch kontinuierliche fachliche Kooperation
• im Beirat des Heidewasserfonds.
• in der Kooperation Trinkwasserschutz Nordheide (Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Wasserversorgungsunternehmen)
• als Partner der Heide-Akteure in der Umsetzung naturschutzfachlicher Projekte bei der Umsetzung freiwilliger Maßnahmen aus dem Landschaftspflegerischen Begleitplan
• bei Beweissicherungsmaßnahmen
- durch aktive Information und Transparenz über die Grundwasserförderung und ihre Daten während der Laufzeit
- als Grundstückseigentümer und Investor
27. Welche weiteren Kommunikationsmaßnahmen sind vorgesehen?
- In den nächsten Monaten sollen die Kommunikationsmaßnahmen mit allen „Trägern öffentlicher Belange“ weiterlaufen.
- Mit den Naturschutzverbänden, den Waldbesitzern und der Landwirtschaft werden ebenfalls neuerliche Gesprächsrunden angestrebt.
- Den Kommunen sind entsprechende Informationstermine angeboten.
- Die Öffentlichkeit konnte sich über den Antrag beim Heidewasserfest am 13. September im Wasserwerk in Garlstorf informieren. Solche Informationsveranstaltungen werden wir aufrecht erhalten.
28. Zusammengefasst: Mit welchen Maßnahmen ist HWW der Region entgegengekommen?
- Entsprechend den über das gesetzliche Maß hinaus gehenden Wünschen des Landkreises erfolgte eine großzügige Ergänzung der Antragsunterlagen gegenüber der Auslegung 2009
- Großräumige Abgrenzung des Untersuchungsraumes
- Freiwilliger vorsorgeorientierter Ansatz bei der UVS mit daraus resultierenden vorsorglichen Maßnahmen zur Verbesserung von Natur und Landschaftswasserhaushalt
- Die Integration der Fassung Schierhorn bietet mehr Möglichkeiten für das nachhaltige Brunnenmanagement
- Grundwasserförderung bleibt in der Menge im Wesentlichen unverändert (zukünftig 16,1 Mio. m3/a)
- Aufbau des Heidewasserfonds für die Region
- Angestrebte Bewilligung kann durch „Revisionsklauseln“ zu Menge und Grundwasserdargebot und Klimawandel rechtssicher flexibel gestaltet werden
- Umfangreiche und dauerhafte Kommunikationsmaßnahmen
- politische Gewährleistung durch Verwaltungsvereinbarung zwischen Niedersachsen und Hamburg.

Informierten über den Antrag: Dr. Jörg Großmann (li.) und Hilger Schmedding
Moderierte das Gespräch: Professor Michael Rutz
Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

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