Tostedt
Im Kreisel an der Tostedter Bahnhofstraße gilt das Faustrecht

Fritz-Peter Ricke erlebt als Radfahrer häufiger gefährliche Situationen. Diese Radwegmarkierung endet vor dem Kreisel
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bim. Tostedt. Dass an diesem Kreisverkehr „light“ nicht mehr passiert, grenzt an ein Wunder: Zu den Hauptverkehrszeiten kommt es in dem Mini-Kreisel auf der Tostedter Bahnhofstraße (L141) häufig zu brenzligen Situationen zwischen Rad- und Autofahrern. Einer, der das nur zu gut kennt, ist der Tostedter Fritz-Peter Ricke (76), der den gefährlichen Abschnitt mit seinem Fahrrad täglich befährt. „Seitdem der Kreisel da ist, gilt das Faustrecht“, sagt er.
Die Radwegmarkierung endet im oberen Teil der Bahnhofstraße vor dem Kreisel. Wenn Fritz-Peter Ricke von dort weiter geradeaus Richtung B75 fahren will, ordnet er sich per Handzeichen mittig ein und überfährt den aufgepflasterten Kreisverkehr - wie auch viele Autofahrer. „Ich halte die Hand raus und signalisiere so, dass ich auf dem Kreisel bleibe“, berichtet der 76-Jährige, der sich damit richtig verhält. „Das dauert manchen Herrschaften im Auto aber zu lange, und sie schneiden mich kurz vor der nächsten Verkehrsinsel“, so Fritz-Peter Ricke. Sein Wunsch wäre, dass die Radwegmarkierung auch hinter dem Kreisel weitergeführt würde. „Doch dafür reicht die Straßenbreite dort nicht aus“, weiß Ricke. Um die Straße dort zu verbreitern, müsste eine Straßenlaterne versetzt und der Gehweg verkleinert werden, was vermutlich wiederum zulasten gehbehinderter Menschen und Eltern mit Kinderwagen ginge.
Bauamtsleiter Axel Seute bestätigt, dass die Fahrbahnbreite im unteren Bereich der Bahnhofstraße für die Radwegmarkierung nicht ausreiche. Der Kreisel wurde im Jahr 2006 im Zuge des Ausbaus der Bahnhofstraße angelegt und sollte den Verkehrsfluss verbessern. Zuvor hätten die Verkehrsteilnehmer aus der Triftstraße und dem Baumschulenweg Probleme beim Einbiegen in die Bahnhofstraße gehabt, berichtet er. Dass Lkw-Fahrer die Aufpflasterung überfahren, ist gewollt.
Bereits beim Landesstraßenbauamt angemahnt habe die Gemeinde, die verwitterte Markierung rund um den Kreisel zu erneuern, um diesen als solchen wieder klarer zu kennzeichnen, berichtet Gemeindedirektor Dr. Peter Dörsam. „Danach müssen wir schauen, ob man dort mehr für die Sicherheit machen kann“, sagt er.
Aber nicht nur manche Autofahrer verhalten sich im Kreisel rücksichtslos. Auch viele Radfahrer überqueren die Zebrastreifen fahrend, ohne sich zuvor über Blickkontakt mit den Autofahrern abzusichern, dass diese sie wahrgenommen haben. Dabei müssen Radfahrer am Fußgängerüberweg absteigen und schieben.
Zwischen 2013 und 2015 hat es laut Polizei an dem Kreisel insgesamt sieben Unfälle, davon vier mit Leichtverletzten, gegeben. Mehrere Male habe es sich um Vorfahrtverstöße gehandelt. In zwei Fällen seien Radfahrer aus Richtung Triftstraße zügig über den Fußgängerüberweg gefahren und mit Autos kollidiert. Mitte Februar war ein Neunjähriger auf dem Fußgängerüberweg angefahren worden, nachdem er diesen mit seinem Fahrrad mit hoher Geschwindigkeit befahren hatte.

Das gilt am Zebrastreifen

An Fußgängerüberwegen müssen Fahrzeugführer Fußgängern sowie Rollstuhlfahrern und Nutzern von E-Scootern, die den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn ermöglichen. Dann dürfen die motorisierten Verkehrsteilnehmer nur mit mäßiger Geschwindigkeit an den Zebrastreifen heranfahren und müssen - wenn nötig - warten.
Stockt der Verkehr, dürfen Fahrzeuge nicht auf den Überweg fahren, wenn sie auf ihm warten müssten.
• Radfahrer haben unabhängig von ihrer Fahrgeschwindigkeit - anders als Fußgänger - auf einem Zebrastreifen keinen Vorrang. Vielmehr müssen sie absteigen und das Fahrrad schieben. Wollen sie radfahrend den Fußgängerüberweg überqueren, sind sie gegenüber dem Kraftverkehr wartepflichtig.
Ein Fahrradfahrer, der fahrend einen Zebrastreifen überquert, ist nicht vom Schutzbereich des Fußgängerüberwegs erfasst. Kommt es zu einem Unfall, trägt der Radfahrer eine Mitschuld.

Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

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