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Marion Christiansen kann ohne Gehhilfe nicht laufen, dennoch sind Behindertenparkplätze für sie tabu

Nur unter großer Anstrengung und mit Rollator kann sich Marion Christiansen fortbewegen
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bim. Tostedt. Ganz langsam setzt Marion Christiansen (65) aus Tostedt einen Fuß vor den anderen. Dass ihr das schwer fällt, sieht man ihr an. Nur unter großer Anstrengung kann sie sich mit dem Rollator fortbewegen. "Ohne Gehhilfe kann ich praktisch gar nicht laufen", sagt die 1998 an Multipler Sklerose (MS) erkrankte Frau. Dennoch verweigert ihr das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie in Lüneburg den Eintrag "aG" für "außergewöhnliche Gehbehinderung" in ihrem Behindertenausweis, der sie zum Parken auf Behindertenparkplätzen berechtigt.
Bereits 2010 hatte Marion Christiansen den Eintrag "aG" beantragt. Das wurde abgelehnt. Nach Auswertung der ärztlichen Unterlagen seien die gesundheitlichen Voraussetzungen dafür nicht gegeben, obwohl ihre Fähigkeit zum Gehen - so wie erforderlich - "nur unter großer Anstrengung oder nur noch mit fremder Hilfe möglich" ist. Aber es wurde bei ihr nicht das "Gehvermögen eines Doppel-Oberschenkel-Amputierten" festgestellt. Soll heißen: Ohne Beinamputation kein Eintrag. Einen persönlichen Termin mit dem Versorgungsamt Lüneburg gab es nicht. Das entschied vom Schreibtisch aus nach Aktenlage. "Und ich glaube nicht, dass meine Ärzte sagen, ich würde wie ein munteres Rehlein durch die Gegend hüpfen", so die 65-Jährige.
Gegen diese Ablehnung legte Marion Christiansen Widerspruch ein, der abgeschmettert wurde. "Trotz der bei Ihnen bestehenden erheblichen Gehbehinderung gehören Sie nicht zu dem Personenkreis der außergewöhnlich Gehbehinderten", heißt es dort unter anderem.
Unerklärlich: 2010 erkrankte Marion Christiansen zusätzlich an Lungenkrebs, im Juli 2014 an Gebärmutterkrebs. "In meinem neuen Behindertenausweis, der bis Mai 2016 befristet ist, bin ich wegen des Krebses statt wie zuvor zu 80 Prozent nun zu 100 Prozent behindert. Die Gehbehinderung durch MS fällt völlig weg. Das ist der Hammer", ärgert sie sich. Als sie für die Ausweisverlängerung in der Außenstelle in Buchholz gewesen sei und den Eintrag "aG" erneut zur Sprache gebracht habe, habe die Sachbearbeiterin "stur auf den Schreibstisch gestarrt" und sie nicht einmal angesehen.

Ausgestellt werden Schwerbehindertenausweise vom Landessozialamt (LS), das auch den Grad der Behinderung feststellt, erläutert Bernd Stöber, Presseprecher des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie (LS), auf WOCHENBLATT-Nachfrage. Bei der Beurteilung des Grades der Behinderung verweist er auf bundeseinheitliche Regelungen - das Bundesversorgungsgesetz und die Versorgungsmedizin-Verordnung - sowie auf den Text zum Merkzeichen aG. Die darin "beschriebenen Voraussetzungen dürften bei Frau Christiansen nicht vorgelegen haben", mutmaßt Stöber. Auch werde eine Untersuchung und Begutachtung durch das Versorgungsamt nur in Ausnahmefällen durchgeführt.
Sollte sich iMarion Christiansens Gesundheitszustand allerdings wesentlich verschlechtert haben, habe sie die Möglichkeit, einen Nachfolgeantrag zu stellen, rät Stöber.

Kommentar: Lücke im Gesetzestext

Der Fall von Marion Christiansen erinnert an die von Birgit Justus aus Fleestedt und Karin Kortmann aus Buchholz. Beide leiden ebenfalls an MS und sind schwer gehbehindert. Auch ihnen verweigerte das Versorgungsamt zunächst den "aG"-Eintrag. Erst nach monatelangem Warten und der Intervention durch das WOCHENBLATT bekamen beide ihren "aG"-Eintrag.
Laut Gesetzestext zum Merkzeichen aG gelten als schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung solche Personen, die sich wegen der Schwere ihres Leidens dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können. Das ist auch bei Marion Christiansen augenscheinlich der Fall. Doch dann folgt die Beschränkung, u.a. auf
Querschnittsgelähmte und Doppeloberschenkelamputierte sowie andere schwerbehinderte Menschen, die nach versorgungsärztlicher Feststellung diesem Personenkreis gleichzustellen sind.
Wie die WOCHENBLATT-Berichterstattung zeigt, fallen regelmäßig MS-Erkrankte durchs "gesetzliche Raster", obwohl sie körperlich ebenso eingeschränkt sind - offenbar, weil sie als Antragsteller der Auslegungswillkür von Behördenmitarbeitern ausgeliefert sind.
Hier muss der Gesetzgeber dringend nachbessern.
Bianca Marquardt

Den Text zum Merkzeichen ag lesen Sie hier

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Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

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