Waltraud Holtz empfängt regelmäßig Pakete, deren Inhalt sie seit 15 Jahren über einen Teleshopping-Sender bestellt, der mit dem Hermes-Versand zusammenarbeitet. Diese ließ sie an ihren Mann Jörg Eisentraut, mit dem sie 23 Jahre lang verheiratet war, liefern. "Mein Mann war pflegebedürftig, konnte das Haus nur selten verlassen, war aber geistig topfit. Indem die Pakete auf seinen Namen an uns geschickt wurden, fühlte er sich zugehörig", sagt die Seniorin. Doch ihr Mann, der noch als Empfänger des besagten Paketes eingetragen war, war zwischenzeitlich verstorben. In dieser Ausnahmesituation, in der viele Dinge ihres Mannes um- oder abgemeldet werden mussten, habe sie nicht daran gedacht, auch den Empfänger für ihre Teleshopping-Bestellungen zu ändern.
Aber dass ein Bote die Unterschrift fälscht, um das Paket loszuwerden, kann sie nicht nachvollziehen. "Nach einem Schlaganfall hat mein Mann zittrig geschrieben. Aber die Unterschrift auf dem Paket sieht weder seiner noch meiner Unterschrift ähnlich", so Waltraud Holtz, die sich beim Versand beschwerte.
Bei Hermes ist der Vorfall bekannt: "Unser Kundenservice hat bereits mit der Kundin telefoniert und sich in aller Form für die inakzeptable Art und Weise der Zustellung entschuldigt", heißt es aus der dortigen Pressestelle. "Auch auf diesem Wege möchten wir uns bei Frau Holtz ausdrücklich für die ihr entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigen. Das beschriebene Vorgehen entspricht in keiner Weise unseren Serviceansprüchen. Unsere Kollegen des lokalen Verteilzentrums werden den Fall lückenlos aufklären. Urkundenfälschung wird von Hermes selbstverständlich nicht toleriert. Eine Sendung hat persönlich an den Empfänger übergeben zu werden, dieser quittiert auch den Empfang. Handelt ein Zusteller entgegen dieser Arbeitsanweisung, hat dies mindestens ein kritisches Gespräch mit seinem Vorgesetzten zur Folge. Etwaige weitere Konsequenzen behalten wir uns in solchen Fällen ausdrücklich vor."
Waltraud Holtz hat inzwischen alles veranlasst, damit so etwas hoffentlich nicht wieder vorkommt. Allerdings hatte sie ein weiteres Erlebnis der unangenehmen Art: Ihre im Jahr 1996 verstorbene Schwiegermutter, die bis zu ihrem Tod bei dem Paar lebte, erhielt kürzlich Post von einer Bank, dass sie noch ein Guthaben von 28,31 Euro auf dem längst gelöschten Konto habe...