Zoff um Aufstellung eines Bebauungsplanes für "Im Gehege" in Handeloh

Die rot umrandete Fläche zeigt die von der Verwaltung vorgeschlagene Bebauungsplan-Grenze. Die hellen Flächen Richtung Bahn sind nicht enthalten | Foto: www.mapz.com
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bim. Handeloh. Die Aufstellung eines Bebauungsplans für die südliche Siedlung „Im Gehege“ in Handeloh sorgt für Zoff in der Handeloher Politik zwischen der Mehrheitsgruppe von Wählergemeinschaft Handeloh (WGH) und SPD auf der einen sowie CDU, Grünen und FDP auf der anderen Seite. Wie berichtet, hatte der Haus- und Grundeigentümerverein „Im Gehege“, der vor zwei Jahren von Anwohnern gegründet wurde, die Aufstellung des Bebauungsplanes (B-Plan) beantragt. Diesen Antrag zog Dr. Hans-Christian Schröder, FDP-Ratsherr und selbst betroffener Grundstücksbesitzer, im Namen des Vereins in der jüngsten Ratssitzung wegen dem von der Verwaltung vorgelegten Beschlussvorschlag überraschend zurück.
Für das nördliche Gebiet „Im Gehege“ in Handeloh gibt es einen Bebauungsplan, für den südlichen Bereich allerdings nicht. Obwohl für alle Gebäude ein Dauerwohnrecht bestehe und die Siedlung, u.a. mit befestigter Straße, Kanal-, Gas- und Wasseranschluss, voll erschlossen sei, hätten einzelne Anlieger bei Bauanträgen Schwierigkeiten bei der Genehmigung, hatte Dr. Hans-Christian Schröder (FDP) im jüngsten Bauausschuss berichtet. Denn weil der Wald direkt an diesen Teil der Siedlung grenzt und die Grundstücke selbst teilweise bewaldet sind, gibt es Probleme mit den Abstandsregelungen. Für Wald sind 35 Meter vorgesehen.
„Die Verwaltung hat nun eine Sitzungsvorlage kreiert, die unsinnig ist. Die Formulierung ist der Versuch, die Anlieger zu erpressen“, meint Schröder zum jetzt zur Abstimmung stehenden Beschlussvorschlag, der einen städtebaulichen Vertrag und eine Veränderungssperre, mit der vorerst keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden dürfen, vorsah.
Harald Stemmler (FWH) sieht das anders. „Seit Anfang Juli haben wir uns mit dem Thema beschäftigt. Wir wollten einen B-Plan im Sinne der Rechtssicherheit der Anwohner und des Bestandsschutzes aufstellen, aber auch, dass es keine Verdichtung in dem Gebiet gibt“, sagt er. Die Übernahme der Kosten für die B-Plan-Aufstellung - wie von den Antragstellern angeboten - hätte über den städtebaulichen Vertrag geregelt werden sollen. „Die zweijährige Veränderungssperre würde nur für die Dauer des Bebauungsplanverfahrens, das ca. eineinhalb Jahre in Anspruch nimmt, gelten und wäre danach obsolet“, so Stemmler. „Für uns ist es nicht nachvollziehbar, dass der Antrag eine Woche nach der positiven Empfehlung im Verwaltungsausschuss und zwei Tage vor der Ratssitzung, wo wir dem Wunsch der Antragsteller entsprechen wollten, zurückgezogen wurde“, nimmt Stemmler Bezug zu dem entsprechenden Schreiben des Haus- und Grundeigentümervereins. 
Darin heißt es u.a. sinngemäß, dass im B-Plan-Aufstellungsbeschluss in der Sitzungsvorlage bereits bauleitplanerische Eckpunkte vorweggenommen seien, die erst in einem „B-Plan-Verfahren von einem qualifizierten Planungsbüro entwickelt werden können.“ Außerdem seien aus dem Siedlungsbereich „Im Gehege“ willkürlich und ohne Begründung drei Grundstücke von der Bebauung ausgeschlossen worden.
Allerdings, so sagt Harald Stemmler, seien diese drei Grundstücke nicht erschlossen und hätten keine Zuwegung. „Durch die Rücknahme des Antrags fühlen wir uns verschaukelt. Die Rücknahme zeigt die wahren Beweggründe der Grundeigentümer, nämlich eine Wertsteigerung der Grundstücke“, so Stemmler.
„Ein städtebaulicher Vertrag, ohne dass die Vertragspartner einen erkennbaren Vorteil davon haben, ist unzulässig“, sagt Hans-Christian Schröder. Die Gemeinde habe zwar die Planungshoheit und lege fest, wie sich ein Gebiet entwickeln soll. „Das heißt aber nicht, dass der eine bauen darf und der andere nicht“, so Schröder. Schließlich würden beide Teile der Siedlung „Im Gehege“ städtebaulich eine Einheit bilden und müssten beide die Möglichkeit haben, sich in gleicher Weise zu entwickeln. Der Ansatz der Verwaltung sei ungewöhnlich, da die Entwicklung „Im Gehege“ abgeschlossen und es kein Neubaugebiet sei. „Das bedeutet aber nicht, dass hier niemand mehr Interesse daran hat, an- oder neu zu bauen“, erläutert Schröder.
Die Veränderungssperre, die gewöhnlich dazu dient, eine gemeindliche Planung zu sichern für den Fall, dass ein Investor andere Ziele als die Gemeinde verfolgt, sieht Schröder in diesem Fall als „Verhinderungsinstrument“.
Ein weiteres Argument, das laut Schröder für die Aufstellung des Bebauungspalnes - auch im Sinne der ganzen Gemeinde - sprechen würde: Ein Wohngebiet würde gegen die Umnutzung der Bahnstrecke für Güterverkehre sprechen.
Das Interessante: Die Grundeigentümer hatten sich bei Juristen und einem Fachplaner rückversichert, die Gemeinde sich bei Samtgemeinde, Landkreis und dem gleichen Fachplaner, was offenbar nicht vor unterschielichen Interpretationen schützt.
Hans-Christian Schröder kündigt an, dass der Verein sich nun juristische Schritte vorbehält.

Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

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