"Wir wohnen jetzt illegal in einem Schwarzbau"

Sind entäuscht vom OVG-Urteil (v. li.): Traute Sagawe, Frank Haagen, Bürgermeister Heiko Knüppel, sein Stellvertreter Reinhard Hinrichs, Marcel und Nadine Westphal mit Nela
  • Sind entäuscht vom OVG-Urteil (v. li.): Traute Sagawe, Frank Haagen, Bürgermeister Heiko Knüppel, sein Stellvertreter Reinhard Hinrichs, Marcel und Nadine Westphal mit Nela
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Oberverwaltungsgericht kippt Bebauungsplan zum Dauerwohnen in Kakenstorf

bim. Kakenstorf. "Hoffnungen wurden enttäuscht, 16 Jahre politische Arbeit kaputt gemacht", sagt Kakenstorfs Bürgermeister Heiko Knüppel merklich betroffen. Er meint damit das Ringen der Lokalpolitiker um eine Lösung, in den Häusern im bisherigen Wochenendgebiet "Auf der Horst" dauerhaftes Wohnen zu ermöglichen. "Alle waren froh, unter Mitwirkung der Bürger und Träger öffentlicher Belange einen tragfähigen Kompromiss hinbekommen zu haben. Nun hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) den vor fast drei Jahren verabschiedeten Bebauungsplan durch sein Urteil gekippt", berichtet Knüppel. Geklagt hatten zwei Anwohner, deren Grundstücke durch den neuen Bebauungsplan in Wald umgewandelt werden sollten. Ihnen gab das OVG nun Recht.
Die beiden Grundstücke der Kläger, so berichten Heiko Knüppel und sein Stellvertreter Reinhard Hinrichs, seien ursprünglich für die Bebauung mit Wochenendhäusern vorgesehen gewesen. Die Gemeinde vertritt die Auffassung, dass ein Bebauungsplan, der über viele Jahre nicht umgesetzt wurde, ohne Folgen zurückgenommen werden kann. In diesem Fall hätten die Grundstückseigentümer immerhin rund 30 Jahre Zeit zum Bauen verstreichen lassen. Der alte Bebauungsplan war im Februar 1982, der geänderte im November 2015 nach einer 13-jährigen Erarbeitungsphase gültig geworden. Das Gericht hingegen bezeichnet die Waldumwandlung als "Sonderopfer", bedeutet: Die beiden Kläger müssten ein Opfer zugunsten derjenigen erbringen, die durch den geänderten B-Plan Dauerwohnrecht erhalten.
Sollte das OVG-Urteil Bestand haben, leben 63 Eigenheimbesitzer in dem Gebiet illegal in einem Schwarzbau, drei Häuser könnten dort nicht - wie geplant - in Wohnhäuser umgebaut werden. Auch wären nicht wie zuletzt vorgesehen 155 Quadratmeter, sondern nur 90 Quadratmeter Wohnfläche zulässig. Im schlimmsten Fall müssten Teile der Häuser abgerissen werden.

"Für uns ist jetzt wieder alles offen und wir leben illegal in einem Schwarzbau", sagt Traute Sagawe. Sie lebt im Kakenstorfer Wochenendhaus-Gebiet "Auf der Horst" in einem 60 Quadratmeter-Wochenendhaus, das sie 1975 erworben hat. Der Verkäufer hatte zuvor auch jahrelang dauerhaft dort gewohnt. Wie viele Nachbarn ist auch Traute Sagawe enttäuscht darüber, dass das Oberverwaltungsgericht (OVG) vor die von der Politik der Gemeinde Kakenstorf nach 13 Jahren errungenen Umwandlung der Häuser des Wochenendgebietes in Dauerwohnsitze vorerst einen Riegel geschoben hat.
"Wir haben schon gebaut und viel investiert. Und wir hatten einen zweiten Bauantrag eingereicht, um - wie es nach dem neuen Bebauungsplan möglich sein sollte - auf 90 Quadratmeter zu erweitern, damit unsere zwei Kinder mehr Platz haben", berichtet Frank Haagen. Laut Baurecht hätte das binnen drei Jahren geschehen müssen. Gleichzeitig hätte die Baugenehmigungsbehörde beim Landkreis eine Genehmigung erteilt, allerdings unter Vorbehalt.
Stinksauer ist Marcel Westphal, nicht nur auf die Kläger und das Urteil, sondern auch auf Bürgermeister Heiko Knüppel. Auch er habe bereits eine Baugenehmigung erhalten, berichtet der junge Familienvater. "Ich habe einen Neubau geplant, mich vor eineinhalb Jahren und danach mehrfach bei der Gemeinde erkundigt. Niemand hat mich auf dieses schwebende Verfahren hingewiesen. Zwölf Tage vor Baubeginn habe ich davon erfahren", sagt er. Inzwischen habe er alles in die Wege geleitet mit Banken, Versorgern und Architekten und auch schon viel Geld investiert. Außerdem säßen die Baufirmen, die er nun vertrösten müsse, in den Startlöchern. "Das ein ein Super-Gau", ärgert er sich.
Heiko Knüppel und Reinhard Hinrichs können die Enttäuschung der Anlieger verstehen, betonen aber: "Weder die Gemeinde noch der Landkreis haben ein Interesse daran, die Abrissbagger anrollen zu lassen", sagen sie. Sie wollen nun schnellstmöglich die Urteilsbegründung genau prüfen und in Gesprächen mit dem Landkreis Harburg klären, wie man den Bebauungsplan so ändern kann, dass er unangreifbar wird. Reinhard Hinrichs ist zuversichtlich, dass das unproblematisch wird. "Ich sehe das wirklich nicht so schwarz. Kritisch gesehen wird nur die Überplanung der Waldfläche. Alles, was unbeanstandet blieb, wird wieder belebt."
Die Bürger sollen in einer Versammlung informiert werden. Heiko Knüppel wünscht sich, dass sich - wie es sie zu Zeiten der Erarbeitung des geänderten Bebauungsplanes gab - wieder eine Interessenvertretung der Bürger aus dem Gebiet "Auf der Horst" formiert, um den Forderungen Nachdruck zu verleihen.

Einst Zufluchtsort für Ausgebombte

(bim/os). Die in den Waldgebieten gebauten Wochenendhäuser auch im Landkreis Harburg stehen teilweise bereits seit den 1920er Jahren. Während des Zweiten Weltkriegs und danach wurden sie mit für die Unterbringung von der in Hamburg ausgebombten Bevölkerung genutzt und als Notbehelf zu Wohnungen ausgebaut. Viele der damals Zugezogenen blieben dort wohnen, in anderen Fällen wechselten häufiger die Eigentümer, ohne dass das Dauerwohnen hinterfragt wurde. Deshalb versuchen einige Gemeinden, durch Änderung der Bebauungspläne das Dauerwohnen zu legalisieren, indem für die Grundstücke Festsetzungen über die Bebauungsgrößen und Nutzungen getroffen werden, auf deren Basis die Anlieger dann Baugenehmigungen beantragen müssen. Einige der jüngsten Beispiele:
"Weißer Sand" in Garstedt: Die Gemeinde Garstedt war 2004 die zweite Gemeinde im Landkreis, die auf der Grundlage des „Leitfadens für die Legalisierung von Wochenendgebieten“ der Landesregierung einen Bebauungsplan realisiert und damit im Wochenendgebiet „Weißer Sand“ Dauerwohnen ermöglichte.
Sprötze-Höllental in Buchholz: Prominentestes Beispiel eines Falles, in dem die angestrebte Legalisierung gründlich schief gegangen ist, ist der jahrelange Rechtsstreit zwischen der Stadt Buchholz und dem Berufssänger Prosper Christian Otto. Die Stadt plante, im Landschaftsschutzgebiet Sprötze-Höllental das Dauerwohnen für mehr als 200 weitgehend illegal gebaute Wohnhäuser mitten im Waldgebiet bis zu einer Haus-Größe von max. 70 Quadratmetern Grundfläche zu genehmigen. Dafür wurde ein Bebauungsplan aufgestellt, aufgrund dessen einige Bürger ihre Häuser zurückbauten. Otto aber, dessen 177-qm-Immobilie - zu großen Teilen schwarz gebaut - deutlich zu groß für die Festsetzungen des B-Plans war, wehrte sich über fast zehn Jahre mit diversen Klagen. Alle wurden abgeschmettert - bis auf eine, mit der er den Bebauungsplan kippte. Daraufhin ging die Stadt mit voller Härte gegen Otto vor und verfügte den Komplettabriss der Wohnimmobilie im September 2013.
Lindhorster Heide in Seevetal: In dem Waldgebiet zwischen Klecken und Helmstorf befinden sich 176 Wochenendhäuser und 604 Nebengebäude sowie sechs genehmigte Wohnhäuser. Die Gemeinde Seevetal hatte im Jahr 2014 in B-Plänen festgelegt, dass in dem Gebiet lediglich Häuser mit maximal 70 Quadratmetern gestattet sind und Dauerwohnen ausgeschlossen ist.
Itzenbütteler Kirchfeld in Jesteburg: Auf acht Grundstücken im Bereich des acht Hektar großen Itzenbütteler Kirchfelds findet Dauerwohnen statt (Stand März 2017). Derzeit sind dort 19 Personen mit erstem Wohnsitz gemeldet. Der Gemeinderat hatte sich im vergangenen Jahr mehrheitlich gegen die Aufstellung eines B-Plans ausgesprochen, mit dem für das gesamte Gebiet Dauerwohnen ermöglicht worden wäre.

Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

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