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GroKo will Baukindergeld wiederaufleben lassen

Foto: 123rf.com/anna grigorjeva

Das Baukindergeld bzw. die Kinderzulage war bis 2005 Bestandteil der sehr beliebten und gerne in Anspruch genommenen Eigenheimzulage. Bauherren oder Käufer von Wohneigentum konnten für jedes Kind des gemeinsamen inländischen Haushalts bis zu 800 Euro jährlich für die Gesamtdauer der Grundförderung beantragen.

Diesen Klassiker planen die Verhandlungsführer der aktuellen Großen Koalition wieder einzuführen, um insbesondere eher finanzschwachen Familien mit Kindern die Möglichkeit zu eröffnen, Wohneigentum zu erwerben. Um sich für den Bezug des neuen Kindergelds zu qualifizieren, darf das Bruttojahreseinkommen der beantragenden Familie nicht über 75.000 Euro liegen, pro Kind wird diese Obergrenze um jeweils 15.000 Euro weiter erhöht. In der GroKo-Arbeitsgruppe "Bauen und Wohnen" wurde eine Höchstfördersumme von 1.200 Euro pro Kind und Jahr verabschiedet, die längste Bezugszeit soll immerhin 10 Jahre betragen.

Familie mit 2 Kindern erhält bis zu 24.000 Euro Förderung
Eine typische Familie mit zwei Kindern kann gemäß den im Koalitionsvertrag vereinbarten Förderbeträgen pro Jahr zweimal 1.200 Euro Baukindergeld erhalten, bei einer Maximallaufzeit von 10 Jahren fließen somit 24.000 Euro zusätzlich in eine eventuelle Baufinanzierung, die zum Beispiel bei der Volksbank Stade-Cuxhaven eG zu aktuell noch sehr günstigen Konditionen abgeschlossen werden kann. Die Förderung zum Erwerb von Wohneigentum fällt gerade in Deutschland auf fruchtbaren Boden, liegt hier doch der Prozentsatz der Menschen, die im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung leben, erst bei ungefähr 50 Prozent. In diesem Bereich sind uns die europäischen Nachbarländer weit voraus, dort leben im Durchschnitt bereits 7 von 10 Bürgern in Wohneigentum.

Flankierende Unterstützung des sozialen Wohnungsbaus
Kritiker beanstanden die offensichtliche Bevorzugung von kinderreichen Familien und führen ein, dass auch viele Singles und Paare ohne Kinder planen, Wohneigentum zu erwerben. Diese Bevölkerungsgruppe verfüge auch nicht automatisch über mehr Eigenkapital. Die ca. 440 Millionen Euro, die für das neue Baukindergeld zur Verfügung gestellt werden soll, muss von allen Steuerzahlern aufgebracht werden, unabhängig davon, ob sie selbst Kinder haben oder nicht. Dieser Kritik begegnen die Verhandlungsführer mit flankierenden Maßnahmen, um den sozialen Wohnungsbau zu unterstützen und der Spekulation mit ungenutztem Bauland vorzubeugen.

Beantragung über KfW-Partner
Das Baukindergeld wird höchstwahrscheinlich über die KfW verteilt werden, die auch alle bisherigen staatlichen Bauförderungsmaßnahmen anbietet. Für die Beantragung können sich die Familien aber nicht direkt an die KfW wenden, hier stehen Institute wie die <a target="_blank" href="https://www.baufinanzierung-rechnen.de/">Volksbank Stade-Cuxhaven eG</a> bereit, die bereits seit vielen Jahren über Lizenzen für alle KfW-Förderprogramme verfügt. Deren Baufinanzierungsberater bereiten sich gerade intensiv auf das Baukindergeld vor, um Interessierten dann kompetent bei der Beantragung zur Seite stehen zu können.

Redakteur:

Online Redaktion aus Buxtehude

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