Selbst genutztes Wohneigentum: Der Wohn-Riester ist attraktiver geworden

Vor allem für Familien mit Kindern ist der Wohn-Riester eine attraktive Option | Foto: djd/www.myimmo.de/thx
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(djd/pt). Die Eigenheimrente - den sogenannten Wohn-Riester - gibt es seit 2008. Der Staat will mit dieser Riester-Variante den Kauf von selbst genutztem Wohneigentum und damit das mietfreie Wohnen fördern. Dazu erhält jeder Sparer pro Jahr eine staatliche Zulage von 154 Euro. Für Kinder des Geburtsjahrgangs 2009 und später gibt es 300 Euro obendrauf, für ältere Kinder 185 Euro. Um die volle Zulage zu bekommen, sollte der Sparer vier Prozent seines Einkommens, maximal 2.100 Euro pro Jahr, in den Wohn-Riester-Vertrag einzahlen. Wer weniger einzahlt, bekommt auch die Zulagen nur anteilig. Aufwendungen für die Riester-Rente können am Jahresende als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden.
Der Wohn-Riester hat sich schnell zu einer beliebten Form des staatlich geförderten Riester-Sparens entwickelt. In diesem Jahr wurde bei den Förderbedingungen deshalb deutlich nachgebessert. "Die Bundesregierung hat den 'Wohn-Riester' in einigen Punkten nachjustiert. Wer einen entsprechenden Vertrag unterschreibt, hat nun vor allem mehr Flexibilität", sagt Kathrin Vetter, Immobilienexpertin beim Portal www.myimmo.de.
So gebe es die Förderung jetzt auch für den alters- oder behindertengerechten Umbau einer vorhandenen Immobilie, nicht mehr nur für Kauf oder Neubau der eigenen vier Wände. Wer umzieht und deshalb Wohnung oder Haus verkauft, hat außerdem länger Zeit, sich für eine neue Immobilie zu entscheiden, bevor er Gefahr läuft, die Zulage zurückzahlen zu müssen. "Und schließlich ist die steuersparende Einmalversteuerung des Wohnförderkontos im Alter nun jederzeit möglich, nicht mehr nur bei Renteneintritt", erläutert Immobilienexpertin Vetter.

Weitere spannende Themen rund ums Bauen und Wohnen unter
http://services.kreiszeitung-wochenblatt.de/magazine/Bauen_und_Wohnen/LK_Stade/06112013/

Redakteur:

Nicola Dultz aus Buxtehude

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