Haftbefehl außer Vollzug

Dieses Schild hängt an der Tür des ehemaligen Versicherungsbüros und zeigt deutlich: eine Wiederholungsgefahr scheint ausgeschlossen
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  • hochgeladen von Thomas Lipinski

thl. Winsen. "Nachdem die Angeklagten mehrere Monate in Untersuchungshaft saßen, ist davon auszugehen, dass ihr Geschäft daniederliegt und deshalb eine Wiederholungsgefahr ausschließen ist", sagt Harald Natho, Sprecher des Lüneburger Landgerichtes. "Deswegen wurde der Haftbefehl gegen die beiden außer Vollzug gesetzt."
Versicherungsmakler Jürgen S. (64) und sein Mitarbeiter (52), die in der Bahnhofstraße in Winsen ein Büro betrieben, sind (zunächst) wieder auf freiem Fuß. In Kürze sollen sie sich allerdings vor der 3. Großen Strafkammer am Landgericht verantworten. Ihnen droht nach wie vor eine mehrjährige Haftstrafe.
Den beiden Männern aus Winsen und Radbruch wird gewerbsmäßiger Betrug, teilweise in Tateinheit mit Untreue, vorgeworfen. Das Duo soll im großen Stil Versicherungsgesellschaften und Kunden betrogen haben. In 632 (!) Fällen soll es Versicherungsverträge abgeschlossen haben, die nach erfolgter Provisionszahlung sofort wieder gekündigt wurden. Das Geld zahlten die beiden aber nicht zurück. In 163 weiteren Fällen soll das Duo ihre Kunden zu unwirtschaftlichen Kündigungen ihrer bestehenden Versicherungen veranlasst, um für diese andere Versicherungsverträge abzuschließen und weitere Provisionszahlungen zu erhalten. Dabei verloren die Kunden einen Großteil ihres bereits eingezahlten Geldes. Hinzu kommen 58 Fälle, in denen Jürgen S. Rente kassiert haben soll, obwohl er noch voll berufstätig war, sowie 20 Fälle, in denen sein Mitarbeiter Krankengeld beantragt hat, obwohl er gesund war.
Bei den Taten ist laut Anklage ein Schaden von rund 660.000 Euro entstanden. Die Ermittlungen der Polizei dauerten zwei Jahre, ehe im Oktober vergangenen Jahres die Handschellen klickten.

Redakteur:

Thomas Lipinski aus Winsen

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